Kurdische Aktivist:innen im Visier
Am heutigen Mittwoch durchsuchten Beamt:innen des LKA Schleswig-Holsteins insgesamt acht Objekte, die es Aktivist:innen der kurdischen Befreiungsbewegung zuordnet. Betroffen waren neben sechs Privatwohnungen in Kiel und einer in Lübeck auch das Kurdische Gemeindezentrum SH in der Hermann-Weigmann-Straße. Das Bündnis Defend Kurdistan Kiel und die Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe verurteilen die Repression und solidarisieren sich mit den Betroffenen. In einer Pressemitteilung haben sie über die Vorgänge informiert.
Rücksichtsloses Vorgehen der Polizei
Wie der Erklärung zu entnehmen ist, seien die Polizist:innen „überfallartig“ in Begleitung von Spürhunden zeitgleich gegen 5.30 Uhr bei den Beschuldigten erschienen. Das Vorgehen wird als rücksichtslos beschrieben, die Beamt:innen „traten Wohnungstüren ein, verwüsteten Wohnräume und beschlagnahmten vor allem Mobiltelefone und Schriftdokumente. Dabei wurde keinerlei Rücksicht auf nicht-beschuldigte Familienmitglieder genommen, darunter auch Kranke und Kinder.“ Ein Hauptbeschuldigter sei im Anschluss an die Durchsuchung zu einem Haftprüfungstermin nach Hamburg überführt worden. Die Razzien folgten einer aktuellen Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10. März 2025.
Legale Tätigkeiten dienen der Beschuldigung
Die sechs betroffenen Personen werden nach den Paragraphen 129a und b StGB der Unterstützung und Aktivität für die in Deutschland kriminalisierte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) beschuldigt. Die Anschuldigungen bezögen sich laut der Pressemitteilung ausschließlich auf legale aktivistische Tätigkeiten wie das Anmelden von Demonstrationen, das Organisieren von Kulturveranstaltungen oder das Sammeln von Spenden. Dem Hauptbeschuldigten werde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, als Gebietsleiter der PKK fungiert zu haben.
Defend Kurdistan Kiel fordert sofortige Einstellung der Verfahren
Annette Tunde vom Bündnis Defend Kurdistan Kiel verurteilt den Repressionsschlag deutlich: „Der heutige Polizeiüberfall auf unsere Genoss:innen und das Kurdische Gemeindezentrum sowie die dahinter stehenden Verfahren und Vorwürfe sind nicht hinnehmbar. Wieder einmal sehen sich Aktivist:innen, die sich für die Rechte von Kurd:innen und die Demokratisierung der Gesellschaft einsetzen, unter abwegigen Terrorismus-Vorwürfen der Kriminalisierung durch deutsche Behörden ausgesetzt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren. Die Paragraphen 129a und b, die dies immer wieder legitimieren, gehören abgeschafft.“
„Die Aufhebung des PKK-Verbots ist überfällig“
Maria Kranz von der Kieler Ortsgruppe der bundesweiten Antirepressionsorganisation Rote Hilfe e.V. ergänzt zum politischen Kontext: „Die staatliche Repression gegen die kurdische Bewegung hat in der BRD eine lange Tradition und begründet sich durch das seit über 30 Jahren bestehende Verbot der PKK, dessen Aufhebung längst überfällig ist. Der Zeitpunkt der Razzien ist insofern pikant, als dass die PKK erst Anfang diesen Monats einen Waffenstillstand verkündet und damit einen neuen Friedensprozess mit dem türkischen Staat auf den Weg gebracht hat.
Nichtsdestotrotz geht der deutsche Staat als Handlanger seines engen Verbündeten Türkei weiter gegen politisch aktive Kurd:innen vor. Dies muss auch im Zusammenhang mit der hierzulande in allen Bereichen zunehmenden Repression gegen Linke und fortschrittliche Bewegungen sowie einem zunehmend autoritär agierenden Staat verstanden werden, insbesondere wenn außenpolitische Interessen der BRD tangiert werden. Wir lassen uns davon nicht einschüchtern: Der kurdische Befreiungskampf ist und bleibt legitim!“