Online-Diskussion: Die Natur als Subjekt im Recht

Das Netzwerk Rechtskritik NRW veranstaltet in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Online-Diskussion mit dem Titel „Die Natur als Subjekt im Recht: Zur Frage, ob die Natur und nichtmenschliche Lebewesen klagbare Rechte haben können“.

Das Netzwerk Rechtskritik NRW veranstaltet am Donnerstag, dem 17. Dezember, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW eine Online-Diskussion mit dem Titel „Die Natur als Subjekt im Recht: Zur Frage, ob die Natur und nichtmenschliche Lebewesen klagbare Rechte haben können“. In der Ankündigung heißt es:

Die Ende der 1980er unter dem Schlagwort „Robbenklage“ bekannt gewordene Klage deutscher Umweltverbände gegen den deutschen Staat bildete den Ausgangspunkt einer gesellschaftlichen Debatte nicht nur um eine effektive Verankerung des Naturschutzes in unserem Rechtssystem, sondern um das grundsätzliche (ethische) Verhältnis zwischen Mensch und Natur. Die Frage ist auch 30 Jahre später von  Relevanz angesichts der Bedrohung und fortschreitenden Zerstörung von menschlichen und tierischen Lebensräumen und Ökosystemen durch den Menschen.

Die aktuelle Situation wirft die Frage auf, ob das deutsche Rechtssystem in seiner aktuellen Verfassung überhaupt in der Lage ist, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Als ein Lösungs- oder Reformansatz wird nunmehr die (nicht gänzlich neue) Frage diskutiert, ob nicht Tieren und Naturräumenn selbst eigene, gerichtlich durchsetzbare Rechte eingeräumt werden sollten. Viele Staaten, vor allem außerhalb Europas im globalen Süden, haben entsprechende Regelungsmodelle entwickelt, die auch in Deutschland und Europa immer stärkeren Widerhall finden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wo die Rechtsentwicklung in Deutschland im Jahre 2020 steht (oder stehen geblieben ist)?
 
Folgende Fragen sollen im Rahmen einer Online-Podiumsdiskussion mit den Teilnehmenden diskutiert werden: 

* Wie stellt sich der „status quo“ im deutschen Recht dar? Welche Rahmenbedingungen, vorherrschenden philosophischen, rechtsethischen und dogmatischen Anschauungen finden wir im nationalen Recht Deutschlands vor und was bedeuten diese überhaupt (Anthropozentrismus, Schutznormtheorie, Begriff der Rechtsfähigkeit, vereinzelte Zulassung von Verbandsklagen)?

* Welche Entwicklungen lassen sich in ausländischen Rechtsordnungen (namentlich Ecuador, Bolivien, Neuseeland, USA, etc.) beobachten? In welchem politischen und sozialen Kontext sind diese Entwicklungen zu sehen und was sind ihre Grenzen (etwa Schutz ethnischer Minderheiten und deren spezifischer Lebensgrundlagen)?

* Ist Deutschland im Verhältnis zur internationalen Entwicklung in das „Hintertreffen“ geraten? Auf welchem Stand ist hier der politische Diskurs der letzten Jahre? 

* Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bereits im deutschen Rechtssystem? Stellt etwa die Verbandsklage nach dem UmwRG/BNatSchG noch ein zeitgemäßes Instrument dar?

* Kann an diese Instrumente möglicherweise angeknüpft werden?

Über diese und weitere Fragestellungen diskutieren Laura Schimmöller (KU Leuven), Johann Voß (Hertie School of Governance, Berlin) und Prof. Dr. Hermann Ott (Geschäftsführer Client Earth Deutschland).

Die Veranstaltung findet am 17. Dezember in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr statt. Die Zugangslinks werden auf der Webseite netzwerkrechtskritik.noblogs.org veröffentlicht.