Anklage gegen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus dem Irak

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus dem Irak erhoben. Dem zuletzt in Wuppertal lebenden Mann werden die IS-Mitgliedschaft, Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung und Folter vorgeworfen.

In Wuppertal festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus dem Irak erhoben. Abdel J. S. soll sich als Mitglied der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) unter anderem an „drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen“ beteiligt haben. Der Iraker wurde im Oktober vergangenen Jahres im nordrhein-westfälischen Wuppertal festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Wie die höchste deutsche Anklagebehörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, soll er sich wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren verantworten.

J.S. habe sich spätestens im Juni 2014 dem IS angeschlossen. Die Taten, derer er verdächtigt wird, soll er bereits kurz danach in der Stadt Al-Qaim in der Nähe der syrischen Grenze begangen haben. Zweimal habe er sich an „drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen“ des IS beteiligt. In einem Fall sei es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene gegangen. J. S. habe einen Gefangenen zur Vollstreckung eines Todesurteils zum Hinrichtungsort gebracht und durch Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution gegeben.

Im zweiten Fall habe J.S. bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebs abgesichert. Die Strafen seien vom IS verhängt und vollstreckt worden, „ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten“, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Außerdem habe der Angeschuldigte einmal zusammen mit anderen IS-Söldnern eine Person festgenommen und in der Haft mit Schlägen und Tritten misshandelt, um Informationen zu erpressen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hautverfahrens entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Foto: YPJ-Kämpferinnen bewachen Dschihadisten, die sich im Februar 2019 in der Nähe von Deir ez-Zor während dem finalen Sturm der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) auf die Terrormiliz ergeben haben | Bildrechte: YPG Press