Wie wird im Irak gewählt?
Am 12. Mai werden im Irak die Abgeordneten des Parlaments und der Provinzräte gewählt. Heute hat der Wahlkampf begonnen. In Südkurdistan gibt es 3.144.000 Wahlberechtigte.
Am 12. Mai werden im Irak die Abgeordneten des Parlaments und der Provinzräte gewählt. Heute hat der Wahlkampf begonnen. In Südkurdistan gibt es 3.144.000 Wahlberechtigte.
Die Wahlen im Irak unterliegen einem vom Parlament verabschiedeten Wahlgesetz, in dem die Wahllokale, der Ablauf, die Prozedur der Herstellung einer Liste der Wahlberechtigten sowie der Kandidaten festgelegt sind.
Wahltag ist der 12. Mai 2018. Für das Militär, Gefangene, bettlägerige Kranke, Flüchtlinge und weitere Ausnahmefälle beginnt die Stimmabgabe bereits 48 Stunden vorher. Der heute begonnene Wahlkampf wird einen Tag vor der Wahl eingestellt.
Nach irakischem Gesetz wird der Wahltag vom Ministerrat und der Wahlkommission festgelegt und vom Parlament bestätigt. Nach dem Niedergang des Baath-Regimes am 9. April 2003 wurde die Anzahl der Parlamentssitze auf 328 festgelegt. Später wurde diese Zahl auf Parlamentsbeschluss auf 337 erhöht.
Verteilung der Parlamentssitze
Bei den Parlamentswahlen werden 320 Abgeordnete gewählt. Die Parlamentssitze verteilen sich auf die verschiedenen Provinzen und richten sich nach der Bevölkerungszahl. Demnach entfällt auf jeweils 100.000 Stimmen ein Parlamentssitz.
Für Minderheiten sind acht Sitze reserviert. Davon entfallen fünf auf die Christen in Bagdad, Mossul, Hewlêr und Kerkûk, einer auf die Eziden in der Provinz Nînowa, einer auf die Gruppe Saêyeî Mendayî aus Bagdad und einer auf die Şebek-Kurden aus Mossul.
Die Sitzverteilung der verschiedenen Provinzen des Iraks ist folgendermaßen:
Wahlberechtigt sind irakische Staatsbürger ab 18 Jahren, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Jeder Wähler kann einen Kandidaten und eine Liste wählen oder nur einer Liste seine Stimme geben. Für die Kandidaten gilt ein Mindestalter von 30 Jahren, außerdem müssen sie ein Diplom vorweisen und dürfen nicht vorbestraft sein. Das Kandidatenverzeichnis wird 15 Tage vor den Wahlen von der Wahlkommission an eine nationale Kommission weitergeleitet.
Wahllisten und Frauenquote
Laut irakischem Wahlrecht gibt es drei verschiedene Listen. Ein Kandidat kann sich alleine zur Wahl stellen oder eine unabhängige Liste gründen. Eine politische Partei kann eine eigene Liste zusammenstellen oder mit anderen Parteien gemeinsam. Außerdem können die politischen Seiten eine Koalition gründen und ihre Kandidaten gemeinsam festlegen.
Auf allen Listen gilt eine Frauenquote von 25 Prozent. Unter jeweils vier Kandidat*innen muss dementsprechend mindestens eine Frau sein.
In staatlichen Einrichtungen, religiösen Zentren sowie für Militärangehörige ist Wahlwerbung verboten.
Die Wahlen in Südkurdistan
Die Vertretung der irakischen Wahlkommission in Hewlêr hat heute auf einer Pressekonferenz zur Besonnenheit im Wahlkampf aufgerufen. In Südkurdistan sind 3.144.000 Personen wahlberechtigt. 19 Parteien, vier Bündnisse und zwei unabhängige Kandidaten stellen sich zur Wahl. Insgesamt gibt es 503 Kandidat*innen, davon sind 146 Frauen, für insgesamt 46 Parlamentssitze.