Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben einen Verhaltenskodex eingeführt, der verbindliche Regeln für alle Angehörigen festlegt und die Umsetzung der UN-Resolutionen 1998 und 2143 zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten sicherstellen soll. Die Erarbeitung dieses Mechanismus ist ein nächster Schritt für die Realisierung des Aktionsplans, den die QSD vergangenen Juli zur Beendigung der Rekrutierung von Kindersoldaten und der Prävention der Ausbeutung von Kindern in militärischen Konfliktgebieten mit den Vereinten Nationen unterzeichnet haben.
Die 2011 von den UN verabschiedete Resolution 1998 ist eine Ergänzung des Überwachungs- und Berichtssystems von Verbrechen gegen Kinder. Es dient der Veröffentlichung von Länderberichten über die Situation der Kinder in bewaffneten Konflikten und der Sammlung von Informationen über die sechs schweren Verbrechen gegen Kinder: Tötung und Verstümmelung; Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten; Vergewaltigung und Anwendung sexueller Gewalt; Entführungen; Angriffe auf Schulen und/oder Krankenhäuser; Verhinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe. Die Resolution verpflichtet Akteure, die sich in Konflikten befinden, das Recht von Kindern auf Bildung und Gesundheitsdienstleistungen zu gewähren.
Mit der Resolution 2143 aus dem Jahr 2014 ächtet der UN-Sicherheitsrat die Nutzung von Schulen und Universitäten als Militärbasen oder Waffendepots in bewaffneten Konflikten. Die Gründe sind naheliegend: Schulen werden damit zu militärischen Zielen, die Schüler zu menschlichen Schutzschilden. Selbst wenn Schüler die Gebäude während eines Konflikts verlassen, hat die Übernahme durch das Militär oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen für sie erhebliche negative Auswirkungen – der Schulbetrieb wird lahmgelegt, bei einer Zerstörung der Schule möglicherweise auf lange Sicht.
Neun Punkte im Verhaltenskodex
Die Richtlinien, die Verhaltensanweisungen an alle Komponenten der Demokratischen Kräfte Syriens formulieren, wurden am Anfang der Woche bekanntgegeben. Die einzelnen Punkte sind wie folgt aufgelistet:
1- Als Teil unserer Bemühungen um Kinder, Schulen und pädagogisches Personal vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte und militärischer Operationen zu schützen und den zivilen Charakter von Bildungseinrichtungen als sichere Orte des Lernens für Kinder zu gewährleisten, verpflichten sich die QSD, Schulen nicht für militärische Zwecke zu nutzen und keine Ausrüstung oder Waffen in ihrer Nähe zu platzieren, außer in Fällen extremer militärischer Notwendigkeit, wenn Schulen der Aggression anderer militärischer Parteien ausgesetzt sind und Schutz benötigen. Dieser Fall wird jedoch in voller Koordination mit Zivilbehörden durchgeführt, einschließlich der Bildungsbehörde der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens als der Stelle, die für die Regulierung der Schulen, des Bildungsprozesses und der Einrichtungen zuständig ist.
2- Alle Mitglieder der QSD halten sich uneingeschränkt an das Prinzip der Unterscheidung zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen und den Grundsatz der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Auswirkungen von Angriffen, wie es in den gewohnheitsrechtlichen Regeln bei nicht-internationalen bewaffneten Konflikten festgeschrieben ist. Deshalb verzichten die QSD auf die militärische Nutzung von Schulen in einer Weise, die ihren oben erwähnten Verpflichtungen nicht widersprechen.
3- Die QSD verpflichten sich, bei Angriffen auf Schulen, bei denen militärische Ziele identifiziert werden, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um direkte oder zufällige Schäden zu vermeiden, und auf Rechtsberater zurückzugreifen, die militärische Operationen begleiten und die Kommandierenden bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
4- Alle militärischen Anführer im QSD-Hauptquartier sowie Feldleiter und das militärische Personal unter ihrem Kommando müssen diese Anweisungen vollkommen erfüllen und diesen Verhaltenskodex in alle Ausbildungsprogramme der Schulen und Militärakademien der QSD aufnehmen.
5- Diese Anweisungen sind in den Rules of Military Engagement, den damit verbundenen militärischen Einsatzregeln und in der militärischen Gesamtplanung, Vorbereitung und Durchführung militärischer Operationen durch die QSD enthalten.
6- Die QSD ermöglichen den Zivilbehörden und humanitären Akteuren nach Koordination mit und Genehmigung durch die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens den Zugang zu den Stätten, die Überprüfung des Zustands der Schulen sowie Anstrengungen zur Evaluation von Schaden an Schulen und zur Beseitigung der militärischen Risiken, was die Wiederherstellung des zivilen Charakters der Schulen ermöglicht.
7- Die QSD verpflichten sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte und der Task Force der Vereinten Nationen für Überwachung und Berichterstattung, einschließlich des Austauschs sachdienlicher Informationen über Verletzungen und Misshandlungen von Kindern.
8- Ab dem Datum der Herausgabe dieser Anweisungen (13. Juli 2020) werden die QSD den Evakuierungsprozess von Gebäuden fortsetzen, die die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens als offizielle und ordnungsgemäß autorisierte Behörde, die für das Bildungswesen verantwortlich ist, als Schulen klassifiziert, um den Lehrprozess abzuschließen.
9- Die QSD werden die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen uneingeschränkt einhalten und sicherstellen, dass ihre an derartigen Handlungen beteiligten Angehörigen voll zur Rechenschaft gezogen werden.
Schweizer NGO begrüßt den Schritt
Die in Genf ansässige NGO Friends of Humanity, die sich für die Achtung der Menschenrechte in Situationen bewaffneter Konflikte einsetzt, lobte den Schritt der QSD, einen Verhaltenskodex zum Kinderschutz einzuführen. Die Organisation unterstützt die Umsetzung des Aktionsplans seit der Unterzeichnung im letzten Sommer und will auch weiterhin Beihilfe leisten.