„IS-Verfahren sollen nach internationalem Recht geführt werden“

Bei einem Treffen zwischen der Selbstverwaltung und der Anwaltsvereinigung von Nord- und Ostsyrien wurden die bevorstehenden Verfahren gegen ausländische IS-Mitglieder intensiv diskutiert.

Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (AANES) hat jahrelang darum gekämpft, dass die Herkunftsstaaten gefangener IS-Mitglieder Verantwortung übernehmen und die Einrichtung eines internationalen Tribunals unterstützen. Schließlich gab die AANES am 10. Juni bekannt, dass sie selbst die Initiative ergreifen und Verfahren gegen diese gefährliche Tätergruppe einleiten wird. In der Autonomieregion sind mehr als 10.000 IS-Dschihadisten aus sechzig verschiedenen Staaten inhaftiert, etwa 2000 von ihnen kommen aus anderen Ländern als Syrien oder dem Irak. Um sicherzustellen, dass ein gerechtes Verfahren gewährleistet wird, fand eine Konferenz zwischen Vertreter:innen der Selbstverwaltung und der Anwaltsvereinigung von Nord- und Ostsyrien statt.

Verfahren nach internationalem Recht führen“

Mistefa Muslim ist Sprecher der Anwaltsvereinigung der Euphrat-Region

Gegenüber der Nachrichtenagentur ANHA erläuterte Mistefa Muslim, Sprecher der Anwaltsvereinigung der Euphrat-Region, dass die Verfahren bedauerlicherweise erst spät eingeleitet wurden und eigentlich unmittelbar nach dem Territorialsieg über den IS im Frühjahr 2019 hätten stattfinden sollen. Er erinnerte an die dringenden Appelle der Selbstverwaltung an die Herkunftsstaaten, ein internationales Tribunal einzurichten. Diese Aufrufe blieben unbeantwortet, und es kam lediglich zu einzelnen Rückführungen vor allem von IS-Frauen und Kindern in ihre Herkungsstaaten. Muslim unterstrich die maßgebliche Bedeutung eines Verfahrens, das den Standards des internationalen Rechts entspricht. Er betonte: „Die Angeklagten haben unterschiedliche nationale Identitäten, weshalb sie vor Gericht nach einem Rechtsrahmen beurteilt werden sollten, der allgemein als gerecht und universell anerkannt wird.“

UN-Vertreter müssen eingeladen werden“

Muslim fügte hinzu, dass die Selbstverwaltung berechtigt sei, Beobachter:innen der Vereinten Nationen anzufordern, um die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten und eine detaillierte Berichterstattung sicherzustellen. Des Weiteren informierte er darüber, dass die Selbstverwaltung die Anwaltsvereinigung um Vorschläge zur Verfahrensführung und zum Ort gebeten hat. Man habe gemeinsam die Notwendigkeit erkannt, eine international anerkannte Grundlage zu finden, um etwaige zukünftige Probleme zu vermeiden. Gleichzeitig sei es von essentieller Bedeutung, die Angehörigen der Opfer in die Verfahren einzubeziehen: „Um ein faires Verfahren zu gewährleisten, werden diese Angehörigen persönlich oder durch ihre Rechtsbeistände teilnehmen und vertreten sein. Es ist anzunehmen, dass Juristinnen und Juristen aus verschiedenen arabischen Ländern sowie der ganzen Welt die Möglichkeit haben werden, an diesen Prozessen teilzunehmen.“