Französische Abgeordnete besucht Autonomieverwaltung

Die französische Politikerin Marielle de Sarnez hat mit der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyrien in Ain Isa über eine Rückführung französischer IS-Anhänger gesprochen. Auch in Deutschland gibt es Bewegung in dieser Frage.

Die französische Politikerin Marielle de Sarnez von der Mouvement Démocrate (Demokratische Bewegung), die zugleich Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Beziehungen des französischen Nationalrates ist, hat auf ihrer Rundreise durch Rojava die Zentrale der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens und den Demokratischen Syrien-Rat (MSD) in Ain Isa besucht.

In den in Ain Isa geführten Gesprächen ging es um den Kampf gegen die verbliebenen IS-Zellen in der Region und die Rückkehr der Bevölkerung in die befreiten Gebiete. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Frage, was mit den Tausenden IS-Anhängern geschehen soll, die von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) gefangengenommen worden sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyrien wiederholten ihre Forderung nach der Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs und der Rückführung ausländischer IS-Anhänger und ihrer Familien in ihre Herkunftsländer.

Marielle de Sarnez erklärte zum Zweck ihres Besuchs, es gehe um ein offizielles Kennenlernen der Region. Frankreich habe in der Vergangenheit an der Seite der Demokratischen Kräfte Syriens gestanden und werde es auch weiter tun. Außerdem werde Frankreich den Wiederaufbau der Region unterstützen.

Rückführung von IS-Waisen nach Deutschland

In Deutschland bewegt sich nach monatelangem Aussitzen etwas in der Frage der Rückführung von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft aus Nordsyrien. Die Bundesregierung hat sich erstmals bereit erklärt, Kinder von IS-Angehörigen nach Deutschland zurückzuholen. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung erklärte das Auswärtige Amt dies im Rahmen eines derzeit laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.

Das Auswärtige Amt reagierte mit der Erklärung auf die Klage der Großeltern zweier minderjähriger Waisenkinder, die sich derzeit im Flüchtlingslager Hol im Kanton Hesekê aufhalten. Ihre Mutter soll bei den Kämpfen um die letzte IS-Bastion al-Bagouz ums Leben gekommen sein.

Bisher hatte das Auswärtige Amt die eigene Untätigkeit mit fehlenden Möglichkeiten zur konsularischen Betreuung auf syrischem Boden gerechtfertigt. In dem Verfahren in Berlin erklärte es nun, weiterhin nicht „unmittelbar tätig werden“ zu können, sich aber bereits seit Monaten um eine Lösung mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen zu bemühen.