Prozesseröffnung gegen Emin Bayman in Stuttgart

Vor dem OLG Stuttgart ist der Prozess gegen Emin Bayman eröffnet worden. Dem siebzigjährigen Kurden wird nach §§129a/b StGB vorgeworfen, vor mehreren Jahren als PKK-Mitglied Demonstrationen organisiert und Spenden gesammelt zu haben.

Siebzigjähriger wegen PKK-Mitgliedschaft angeklagt

Vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart ist am Montag der Prozess gegen den Kurden Emin Bayman eröffnet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem 70-Jährigen vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, weshalb sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a/b StGB anklagt.

Wie die Yeni Özgür Politika in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wurde die Prozesseröffnung von vielen Menschen beobachtet, darunter auch Emin Bayman Ehepartnerin. Der Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, was für den Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft unüblich ist. Bayman wird vorgeworfen, als Mitglied der PKK von Januar 2015 bis Mai 2021 zunächst verantwortlich für den „PKK-Raum Crailsheim“ und später verantwortlich für den „zusammengelegten PKK-Raum Sinsheim/Crailsheim“ gewesen zu sein. Er habe nach Weisung der ihm übergeordneten „PKK-Gebietsverantwortlichen“ unter anderem Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, Spendensammlungen koordiniert, Zeitschriften an Kurd:innen verkauft und eingenommene Gelder an höherrangige PKK-Funktionäre weitergeleitet.

Verfahren aufgrund Einzelermächtigung des Justizministeriums

Im Mai 2021 waren die Wohnungen und Fahrzeuge zweier kurdischer Aktivist:innen in Heilbronn und dem benachbarten Weinsberg durchsucht worden. Einer der Betroffenen war Emin Bayman. Derzeit befinden sich in Deutschland nach Angaben des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. 14 Kurden wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaf in Straf- oder Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen Bayman geht nicht auf die 2011 vom Bundesjustizministerium erteilte allgemeine Verfolgungsermächtigung gegen „PKK-Gebietsverantwortliche“ und andere Führungskader zurück, sondern beruht auf einer Einzelermächtigung des Ministeriums vom Juli 2019.

AZADÎ befürchtet Ausweitung der Strafverfolgung

Der Rechtshilfefonds AZADÎ hat die Zulassung der Anklage gegen Emin Bayman durch das OLG Stuttgart im Vorfeld der Prozesseröffnung kritisiert und erklärt: „Mithilfe von Einzelermächtigungen und einer uferlosen Bewertung kurdischer Vereinsstrukturen als Teile der PKK könnten zukünftig auch Anhänger:innen oder Sympathisant:innen der Organisation als vermeintliche Mitglieder verfolgt werden, obwohl sie tatsächlich keine Mitglieder der ziemlich klar definierten Kaderorganisation sind.“ Um diese Entwicklung nicht unwidersprochen zu lassen und Solidarität mit dem Angeklagten auszudrücken, wurde zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen.

Weitere Verhandlungstermine im Prozess gegen Emin Bayman

Der Prozess gegen Emin Bayman wird am 21. Oktober um 9.00 Uhr im OLG Stuttgart, Saal 3, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (Eingang Seite Ulrichstraße) fortgesetzt. Weitere Verhandlungstermine sind am 28. Oktober, 4., 11., 18. und 25. November, 2., 9., 16. und 20. Dezember 2024 sowie 8. und 10. Januar 2025.