Pınar Aydınlar im Gefängnis misshandelt

Die inhaftierte Musikerin Pınar Aydınlar hat nach Angaben ihres Anwalts nach ihrer Verlegung ins Gefängnis eine Nacktdurchsuchung verweigert. Daraufhin sei sie vom Gefängnispersonal misshandelt worden.

Die Musikerin Pınar Aydınlar war vergangene Woche nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in die Türkei am Istanbuler Atatürk-Flughafen festgenommen und aufgrund einer rechtsgültigen Haftstrafe ins Frauengefängnis Bakırköy überführt worden.

Wie der Anwalt der Musikerin berichtet, wurde Aydınlar nach der Verlegung in die Haftanstalt aufgefordert, sich zum Zweck der Durchsuchung vollständig zu entkleiden. Da sie sich weigerte, wurde das Gefängnispersonal rabiat. So soll die Musikerin gegen ihren Willen festgehalten und nackt ausgezogen worden sein, während ihr Intimbereich untersucht wurde.

Der Anwalt Murat Arksak gab an, bei der Hauptstaatsanwaltschaft Bakırköy bereits Anzeige erstattet zu haben. „Das Vorgehen verstößt gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung regelt“, so Arksak. Eine generelle Anordnung, Inhaftierte zu entkleiden, sei rechtswidrig. Zudem käme, dass die Nacktdurchsuchung von Wärtern durchgeführt wurde, und nicht erst nach Einzelfallprüfung durch einen Gefängnisarzt. Arksak gab ebenfalls an, dass Videoaufnahmen des Vorfalls vorliegen, die die Misshandlung seiner Mandantin belegen.

Aydınlar wird in Einzelzelle festgehalten

Seit ihrer Überführung in das Gefängnis von Bakırköy vergangene Woche befindet sich Pınar Aydınlar in Isolationshaft. Die Musikerin war aufgrund von öffentlichen Reden, die sie als Kandidatin der HDP im Wahlkampf 2015 gehalten hatte, zu zehn Monaten Haftstrafe verurteilt worden.