„Massaker-Gesetz“ bleibt vorerst
Das türkische Verfassungsgericht hat die Klage gegen das umstrittene Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527 abgewiesen. Das Gesetz, das im Volksmund als „Massaker-Gesetz“ bekannt wurde, ermöglicht weitreichende Eingriffe gegen herrenlose Tiere – bis hin zur systematischen Tötung von Straßenhunden.
Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte im August vergangenen Jahres einen Antrag auf Aufhebung von 16 der 17 Artikel des Gesetzes gestellt. Die Partei argumentierte, dass die Bestimmungen gegen das Recht auf Leben, den Tierschutz und das öffentliche Interesse verstoßen würden. Dennoch entschied das höchste Gericht am Mittwoch, den Antrag abzulehnen. Eine Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Heftige Kritik von Tierschutzorganisationen
Zeitgleich mit der Sitzung des Verfassungsgerichts protestierten Tierschutzvereine, Anwaltskammern und andere zivilgesellschaftliche Gruppen vor dem Gerichtsgebäude und forderten die sofortige Annullierung des Gesetzes. Sie befürchten, dass die neuen Regelungen den Weg für systematische Massentötungen von Straßenhunden – und auch Katzen freimachen.

Sitzstreik von Tierschützer:innen gestern vor dem Rathaus Çankaya in Ankara, nachdem eine Demonstration zum Verfassungsgericht verboten wurde. Die Demonstrierenden skandierten: „Freiheit für Tiere, Natur und die Erde“, „Mörderische AKP, kollaborierendes Verfassungsgericht“ und „Wo war die Polizei, als die Tiere starben?“ © MA
Schon jetzt Massentötungen
Das Gesetz war am 2. August 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt worden. Kritiker:innen warnen vor einem Rückschritt im Tierschutz und einer Legalisierung staatlicher Gewalt gegen streunende Tiere unter dem Deckmantel der öffentlichen Ordnung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es bereits mehrfach Massentötungen von Hunden und Katzen gegeben. Das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutet einen herben Rückschlag im Kampf für den Schutz dieser Tiere.