Verfahren gegen 41 Anwälte eröffnet
Den 41 Anwält*innen, die als Verteidiger*innen bei den KCK-Verfahren aufgetreten waren, soll der Prozess gemacht werden. Die geforderten Haftstrafen gegen sie liegen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
Den 41 Anwält*innen, die als Verteidiger*innen bei den KCK-Verfahren aufgetreten waren, soll der Prozess gemacht werden. Die geforderten Haftstrafen gegen sie liegen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
Vorgeworfen wird ihnen der „Missbrauch ihrer Amtstätigkeit für niedere Zwecke“. Gegen insgesamt 41 Anwält*innen soll in der Türkei ein Verfahren eröffnet werden, weil sie am 3. Februar 2014 aus Protest gegen den Umgang des Gerichts mit ihren Mandant*innen den Prozesssaal verlassen hatten. Der Prozess, bei dem sich dieser Vorfall ereignete, ist das KCK-Hauptverfahren [KCK - Koma Civakên Kurdistan, Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans] in Amed (Diyarbakir). Die Angeklagten hatten an jenem Prozesstag gegen die Haltung des Gerichts protestiert, indem sie laut klatschten. Daraufhin verwies der leitende Richter alle Angeklagten des Saals. Hiergegen wiederum protestierten die Anwält*innen, indem sie ihren Mandant*innen folgten. Sie warfen dem Gericht ein Verstoß gegen die Neutralitätsprinzip vor. Knapp fünf Jahre später sollen sie nun hierfür bestraft werden,
Unter den Angeklagten befinden sich auch der ehemalige Vorsitzende der Rechtsanwält*innenkammer Mehmet Emin Aktar sowie sein aktueller Amtsnachfolger Cihan Aydın. Die erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft wurde bereits vom 1. Strafgerichtshof in Êlîh genehmigt. Der Prozess soll nun in Amed vor dem 12. Strafgerichtshof stattfinden. Wegen des vermeintlichen „Missbrauchs ihrer Amtstätigkeit für niedere Zwecke“ werden gegen die Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gefordert.