Leichnam von Guerillakämpfer aus anonymem Grab exhumiert

Die sterblichen Überreste des auf staatliche Anordnung hin in einem anonymen Grab in Mêrdîn beerdigten Guerillakämpfers Deniz Hêlîn sind exhumiert und an die Angehörigen übergeben worden. Er wird nun in Wan beerdigt.

Der Leichnam des Guerillakämpfers Deniz Hêlîn (bürgerlich Ali Akdoğan), der auf Anordnung der türkischen Behörden in einem anonymen Grab in Mêrdîn (tr. Mardin) beerdigt wurde, ist exhumiert und an seine Angehörigen übergeben worden. Er wird nun auf einem Friedhof am Wohnort der Familie in der nordkurdischen Provinz Wan in Würde bestattet.

Deniz Hêlîn gehörte zu einer Einheit aus drei Kämpfern der Guerillaorganisationen HPG (Volksverteidigungskräfte), die am 12. März dieses Jahres in der Omerya-Region bei Nisêbîn (Nusaybin) bei Gefechten mit der türkischen Armee ums Leben gekommen sind. Bei den beiden anderen Gefallenen handelte es sich um Canşêr Makû und Egîd Cûdî.

Die staatlichen Institutionen hatten ihre Leichen auf einem sogenannten „Friedhof für Namenlose“ verscharren lassen. Im Fall von Deniz Hêlîn erfolgte dieser Schritt trotz festgestellter Identität durch die Behörden. Die Generalstaatsanwaltschaft von Mardin forderte für die Freigabe des Leichnams einen DNA-Abgleich ein. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor, die Herausgabe der sterblichen Überreste erfolgte am Dienstag. Die Leichen von Canşêr Makû und Egîd Cûdî bleiben vorerst in der anonymen Grabstätte.

Dutzende Kämpfer:innen anonym beigesetzt

Auf dem Kamor-Friedhof in Mêrdîn-Ertuqî liegen nach neuesten Recherchen mindestens 56 Kämpferinnen und Kämpfer der kurdischen Guerilla begraben – in einem Abschnitt für „namenlose Tote“. Bei diesem entwürdigenden Vorgehen handelt es sich um eine Methode der türkischen Behörden, den Willen der Familienangehörigen von Mitgliedern der Guerilla zu brechen und das Andenken an die Toten zu beschmutzen. Zur Trauer über den Verlust ihrer Kinder müssen die Familien immer wieder einen zermürbenden Kampf gegen die Behörden führen, um die Freigabe und Exhumierung der Leichen zu erwirken.