Iranisches Regime bestätigt Todesurteil für HPG-Kämpfer
Das Todesurteil für den in Gefangenschaft geratenen HPG-Kämpfer Hatem Özdemir ist von der iranischen Justiz bestätigt worden.
Das Todesurteil für den in Gefangenschaft geratenen HPG-Kämpfer Hatem Özdemir ist von der iranischen Justiz bestätigt worden.
Der im Jahr 2019 in iranische Gefangenschaft geratene Kämpfer der Volksverteidigungskräfte (HPG), Hatem Özdemir, soll hingerichtet werden. Das Urteil gegen den im Gefängnis der ostkurdischen Stadt Ûrmiye inhaftierten Kämpfer wurde bestätigt. Özdemir ist wegen „Aufstand gegen den Staat“ und Mitgliedschaft in der PKK angeklagt. Nach Angaben des Kurdistan Human Rights Network wurde Özdemir am 2. Juli 2019 gefangen genommen, als eine HPG-Einheit in einen Hinterhalt der „Revolutionsgarde“ (Pasdaran) geriet. Dabei wurde Özdemir durch eine Mörsergranate schwer verletzt. Bei seiner Gefangennahme war er bewusstlos.
Özdemir war einer von zwei Kurden, die im März dieses Jahres in Iran zum Tode verurteilt worden waren. Bei dem anderen handelt es sich um Firaz Mousallou, der sich 2019 nach Zusicherungen einer Amnestie den iranischen Behörden gestellt hatte. Er soll wegen „Aufstand gegen Gott und Staat“ und Mitgliedschaft in der PKK bzw. KDPI exekutiert werden und befindet sich ebenfalls im Gefängnis von Ûrmiye.