Achtzehn „Terror“-Festnahmen in Çewlîg

Im Zusammenhang mit einer neuerlichen „Anti-Terror-Operation“ sind achtzehn Menschen in der nordkurdischen Provinz Çewlîg festgenommen worden, darunter auch Frauen. Die Akte steht unter Geheimhaltung, ein Anwaltsverbot ist in Kraft.

Die türkischen Behörden haben zu einem neuerlichen Repressionsschlag gegen die kurdische Bevölkerung ausgeholt, diesmal in Çewlîg (tr. Bingöl). Mindestens achtzehn Personen wurden am Dienstag in der Provinz festgenommen, darunter auch mehrere Frauen. In einem konzentrierten Großeinsatz stürmte die Polizei zahlreiche Wohnungen im Zentrum der gleichnamigen Provinzhauptstadt Çewlîg sowie in den Landkreisen Dara Hênê (Genç), Kanirêş (Karlıova) und Bongilan (Solhan) und führte akribische Durchsuchungen durch. Geführt wird die Festnahmeoperation unter dem Label „Terrorismusbekämpfung“.

Zu den Vorwürfen ist bislang nur bekannt, dass der „Verdacht der PKK-Mitgliedschaft“ im Raum stünde. In welchem Zusammenhang die Anschuldigungen konkret stehen, wurde nicht mitgeteilt. Die Ermittlungsakte steht derweil unter Geheimhaltung, den Betroffenen wird für vorerst 24 Stunden ein Rechtsbeistand verwehrt.

Zur Begründung der Verfügung hieß es, ein persönlicher Kontakt zwischen „den Verdächtigen und juristischen Personen sowie die Berechtigung, den Inhalt der Akte zu prüfen oder Kopien der Dokumente anzufertigen“, könne den Zweck der Ermittlungen gefährden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine gängige Verzögerungstaktik türkischer Repressionsbehörden, um fadenscheinige Indizien zu fabrizieren. Die Methode wird standardmäßig für Fälle herangezogen, bei denen es um „Terrorverdacht“ geht.

Alle in Gewahrsam genommenen Personen werden im Polizeipräsidium Bingöl festgehalten. Unter ihnen befindet sich auch der kurdische Lokalpolitiker Übeyid Özer, der Ko-Vorsitzender des Bezirksverbands der Partei HEDEP in Bongilan ist. Aus Anwaltskreisen hieß es indes, dass die Zahl der Festnahmen weiter steigen könnte. Geleitet wird die Festnahmeoperation von der Oberstaatsanwaltschaft.