Das deutsche PEN-Zentrum und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels fordern die Freigabe des Archivgutes, das im Zuge des Verbotsverfahrens gegen die kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR beschlagnahmt wurde. „Kulturgut darf nicht zerstört oder unzugänglich gemacht werden“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.
Am 26. Januar hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das vor drei Jahren vom Innenministerium verfügte Verbot des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR aus vereinsrechtlichen Gründen bestätigt. Es beständen keine Bedenken aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen das Verbot, da beide in Neuss ansässigen Unternehmen organisatorisch, finanziell sowie personell eng mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verflochten seien und damit als deren „Teilorganisationen“ anzusehen wären. Gegen das Urteil werden beide Vertriebe Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen.
Tonnenweise Bücher und Tonträger beschlagnahmt
Im Zuge des Verbotsverfahrens waren im Februar 2019 mehrere Lkw-Ladungen an Büchern, Tonträgern und Musikinstrumenten beschlagnahmt worden, insgesamt rund 50.000 Stück. Betroffen war auch das kurdische Musikarchiv, das weltweit als einzigartig gilt. Was mit dem Kulturgut nach Abschluss des Verbotsverfahrens geschieht, ist weiter offen. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass die Werke nun vernichtet werden.
„Seltenes und wertvolles Kulturgut der kurdischen Gemeinschaft“
„Das deutsche PEN-Zentrum und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben bereits 2019 die Verhältnismäßigkeit dieser Beschlagnahme bezweifelt und ein schnelles und transparentes Verfahren gefordert. Die Maßnahme wurde nicht mit dem Verbot einzelner Bücher oder Musikstücke begründet. Vielmehr erfolgte sie im Rahmen der Einziehung des Vereinsvermögens“, halten die Schriftstellervereinigung und die Interessenvertretung der deutschen Buchbranche in ihrer Erklärung fest. „PEN und Börsenverein fordern die Freigabe des seltenen und wertvollen Kulturguts der kurdischen Gemeinschaft. Es sollte Kurdinnen und Kurden sowie der kulturwissenschaftlichen Forschung in einer geeigneten Institution frei zugänglich sein.“
Akt der Solidarität: „Edition Mezopotamya“
Der deutsche Unrast-Verlag, der österreichische Verlag Mandelbaum und die edition acht in der Schweiz hatten aus Protest gegen das Verbot 2019 einen Teil des deutschsprachigen Programms aus dem Mezopotamien-Verlag erneut aufgelegt – in der „Edition Mezopotamya“. Durch die solidarische Aktion konnten einige wichtige Titel erneut erscheinen, darunter auch Werke des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan.