Anti-kurdische Repression
In den frühen Morgenstunden des 12. März 2025 kam es zu umfangreichen Polizeimaßnahmen gegen kurdische Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und Lübeck. Unter Beteiligung von Spezialeinheiten und Spürhunden wurden sechs Privatwohnungen in Kiel, eine in Lübeck sowie das Kurdische Gemeindezentrum Schleswig-Holstein in der Hermann-Weigmann-Straße in Kiel durchsucht. Die Föderation der Gemeinschaften aus Kurdistan in Norddeutschland (FED-DEM) hat diesen massiven Polizeieinsatz gegen die kurdische Gemeinschaft in Kiel und Lübeck in einer Mitteilung verurteilt.
„Eine neue Eskalationsstufe der Repression“
FED-DEM schreibt in der Erklärung: „Dieser Angriff markiert eine neue Eskalationsstufe in der Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland. Die Polizei drang gewaltsam in die Wohnungen ein, beschlagnahmte persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone und Dokumente und hinterließ verwüstete Wohnräume. Besonders alarmierend ist der Umstand, dass die Polizei in Abwesenheit der Vereinsmitglieder in das Kurdische Gemeindezentrum eindrang und dort sämtliche Türschlösser austauschte – ein Vorgehen, das die Arbeit der kurdischen Gemeinschaft erheblich behindert und als gezielte Einschüchterung und faktisches Verbot gewertet werden muss.“
„Brutales Vorgehen der Polizei“
Die Razzien in Lübeck und Kiel seien auf Grundlage einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. März 2025 erfolgt, welches die Durchsuchungen mit den Paragraphen 129a/b StGB begründete. Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützt zu haben, wobei legale Aktivitäten die Unterstützungshandlungen darstellen sollen. Ein Hauptbeschuldigter wurde zu einem Haftprüfungstermin nach Hamburg gebracht; die übrigen Betroffenen, deren Wohnungen durchsucht und verwüstet wurden, blieben vorerst von Festnahmen verschont, wurden jedoch laut FED-DEM durch das brutale Vorgehen der Polizei schwer traumatisiert.
FED-DEM verurteilt diese Polizeimaßnahmen auf das Schärfste. Die Razzien seien Teil einer langjährigen Strategie, die kurdische Bewegung in Deutschland zu kriminalisieren und ihre legitimen politischen und kulturellen Aktivitäten zu unterdrücken. Die Paragraphen 129a/b StGB dienten dabei als rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Menschen, die sich für die Rechte der Kurd:innen und für demokratische Werte einsetzen. Sie seien „ein Relikt aus einer Zeit, in der politische Bewegungen systematisch unterdrückt wurden“, und gehörten abgeschafft.
„Der deutsche Staat agiert weiterhin mit anti-kurdischer Politik“
Die Ko-Vorsitzende des Verbands äußerte sich auch zu dem für den Polizeieinsatz gewählten Moment: „Der Zeitpunkt der Razzien ist besonders bemerkenswert, da die PKK erst Anfang März einen Waffenstillstand verkündet und damit einen neuen Friedensprozess mit dem türkischen Staat und dem Repräsentanten Abdullah Öcalan eingeleitet hat. Statt diesen Schritt zu unterstützen, agiert der deutsche Staat weiterhin mit seiner anti-kurdischen Politik gegen Kurd:innen und setzt die Repression gegen kurdische Aktivist:innen fort.“ Dies stehe für sie im Widerspruch zu den erklärten Werten der Bundesrepublik Deutschland und untergrabe die Glaubwürdigkeit der deutschen Innen- und Außenpolitik.
FED-DEM fordert Aufhebung des PKK-Verbots
Der norddeutsche Dachverband schloss seine Erklärung mit klaren Forderungen ab:
„• Die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen die betroffenen Aktivist:innen und die Freilassung der Person, die in Gewahrsam genommen wurde.
• Die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland, das seit über 30 Jahren als Rechtfertigung für die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung dient.
• Die Abschaffung der Paragraphen 129a und b StGB, die immer wieder zur Unterdrückung politischer Bewegungen, ganz besonders gegen die kurdische Bewegung, missbraucht werden.
• Eine Entschuldigung und Entschädigung der Betroffenen für die erlittenen psychischen und materiellen Schäden.
• Die sofortige Rückgabe der ausgetauschten Schlösser und die Wiederherstellung der uneingeschränkten Nutzung des Kurdischen Gemeindezentrums.
• Das Ablassen von der anti-kurdischen Politik.
Wir stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen und werden uns weiterhin für die Rechte der Kurd:innen und für eine demokratische Gesellschaft einsetzen. Die kurdische Bewegung ist eine legitime Bewegung für Frieden, Freiheit und Demokratie. Als FED-DEM unterstützen wir den historischen Aufruf von Abdullah Öcalan und begrüßen die einseitige Waffenruhe der PKK. Dies unterstrich die Ko-Vorsitzende mit diesen Worten: ‚Wir fordern die Bundesregierung Deutschland auf, ihre vom Außenministerium erklärte Unterstützung für den Demokratisierungsprozess und die Lösung der kurdischen Frage endlich in die Tat umzusetzen!‘“
Foto: Symbolbild