Hülya Ateş verurteilt und freigelassen

Aufgrund ihrer Kritik gegen die Invasion in Nordsyrien ist die HDP-Politikerin Hülya Ateş in der Türkei wegen Volksverhetzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gleichzeitig wurde die Haftentlassung angeordnet.

Vor einem Gericht in der südtürkischen Provinz Hatay hat am Freitag der Prozess gegen die Politikerin Hülya Ateş stattgefunden. Die Ko-Vorsitzende des Kreisverbands der Demokratischen Partei der Völker (HDP) in Iskenderun war im Oktober aufgrund von Beiträgen in sozialen Netzwerken festgenommen und anschließend inhaftiert worden. Ateş hatte sich kritisch zur türkischen Invasion in den selbstverwalteten Gebieten Nord- und Ostsyriens geäußert. Prompt leitete die Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren ein und ließ sie am 12. Oktober, also nur drei Tage nach Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs auf Rojava, festnehmen. Jetzt wurde sie vor der 3. Strafkammer am Schwurgericht Hatay wegen „Volksverhetzung“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat verurteilt, vom Vorwurf der „Terrorpropaganda“ jedoch freigesprochen. Außerdem ordnete das Gericht die Haftentlassung an.

Als Beweis wurde in der Anklageschrift gegen Ateş unter anderem die Verwendung des Twitter-Hashtags #SavaşaKarşıRojavayaSesVer (in etwa: Erhebe deine Stimme für Rojava und gegen den Krieg) angeführt. Die Politikerin habe damit versucht, „gewaltvolle Angriffe der Terrororganisation als Aktionen der legitimen Selbstverteidigung zu rechtfertigen.“

Es wird erwartet, dass Hülya Ateş bis zum Wochenende das Frauengefängnis in Kayseri-Bünyan verlassen kann.