Bündnis kritisiert Polizeieinsatz bei Frauendemonstration in Basel

In Basel hat die Polizei eine Frauendemonstration zum 8. März mit Gummischrot angegriffen. Ein politisches Bündnis kritisiert den Polizeieinsatz als unprofessionell und unverhältnismäßig und fordert Konsequenzen.

In vielen Städten in der Schweiz haben am Mittwoch Demonstrationen zum Frauenkampftag 8. März stattgefunden. Der feministische Nachtmarsch unter dem Motto „Kapitalismus und Patriarchat gehen Hand in Hand. Wir leisten Widerstand!“ in Basel wurde von der Polizei mit Gummischrot angegriffen, es kam zu Festnahmen.

Ein Baseler Bündnis von politischen Parteien und anderen Organisationen bezeichnet den Polizeieinsatz als unprofessionell und unverhältnismäßig und fordert Konsequenzen für Einsatzleitung und Polizeikommandanten. In einer gemeinsamen Erklärung teilen die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel), die Parteien SP, GRÜNE, BastA!, jgb und Juso sowie vpod region Basel mit: „Statt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, verhinderte die Polizei präventiv eine friedliche Versammlung und wendete grundlos Gewalt und polizeiliche Repressionen gegen friedlich Demonstrierende mittels Einkesselung, Gummischrot und Personenkontrollen an. Der gestrige Polizeieinsatz gegen die friedliche Kundgebung stellt eine massive Verletzung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar und ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.“

Bereits am Vortag der Kundgebung habe die Kantonspolizei in den Medien angekündigt, dass es rund um die Kundgebung vom 8. März zu Personenkontrollen kommen werde. „Das präventive Androhen von repressiven Massnahmen gegenüber friedlichen Teilnehmenden ist aus grundrechtlicher Perspektive zu kritisieren: Es führt zu einem sogenannten chilling effect. Menschen werden durch die Androhung von Repression von der friedlichen Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten“, so das Bündnis:

„Mit dem Ziel, die nicht bewilligte Kundgebung ganz zu unterbinden, wurde der Barfüsserplatz für die Bevölkerung abgeriegelt und damit eine Versammlung verhindert. Nachdem sich die Teilnehmenden alternativ auf dem Petersplatz versammelten und sich in Bewegung setzten, wurden sie eingekesselt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme an einer friedlichen, nicht bewilligten Kundgebung grundrechtlich geschützt und nicht strafbar ist. Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung verhältnismässig ist, dem öffentlichen Interesse dient und dies zum Schutz der Grundrechte Dritter geschieht. Dies war bei der gestrigen Demonstration nicht der Fall. 

Wer friedlich demonstriert und seine Meinung kundtut, muss sich darauf verlassen können, sicher zu bleiben und keine Repression zu erfahren. Während der Einkesselung ist es mehrfach zum Einsatz von Gummischrot auf die friedliche Kundgebung gekommen. Neben der allgemeinen Gefahr, die durch den Einsatz von Gummigeschossen ausgeht, kann es durch den Mitteleinsatz auf eine friedliche und eingekesselte Menschenansammlung zu Panik kommen, was unbedingt verhindert werden muss.

Die Teilnehmenden wurden festgehalten, bis sie einer Personenkontrolle unterzogen werden konnten. Stossend ist insbesondere, dass nicht nur die Identität der Personen festgestellt worden ist, sondern zusätzlich noch erkennungsdienstliche Massnahmen (Fotografien) erstellt wurden, obwohl dafür - insb. bei festgestellter Identität mittels Ausweiskontrolle - keine rechtliche Grundlage bestand.“

Das Bündnis kritisiert auch die Behinderung von Journalist:innen und fordert: „Ein solches Vorgehen ist in einem demokratischen Staat, der den Schutz der Grundrechte und die Ausübung der demokratischen Rechte der einzelnen hochhält, nicht tolerierbar. Es braucht nun Konsequenzen für die Verantwortlichen in der Kantonspolizei. Regierungsrätin Stephanie Eymann ist nun aufgefordert, zu handeln.“