Zwei IS-Mitglieder in Celle zu Haftstrafen verurteilt

Das OLG Celle hat zwei Männer wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein 61 Jahre alter Deutsch-Pakistaner erhielt sechs Jahre Haft, ein 27-Jähriger mit syrischen Wurzeln bekam vier Jahre.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat zwei ehemalige Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Strafsenat des niedersächsischen Gerichts sah es nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass die bereits einschlägig vorbestraften Islamisten im Alter von 27 und 61 Jahren als Übersetzer intensiv in die internationale Propagandaarbeit der Dschihadistenmiliz im Internet und in sozialen Netzwerken eingebunden waren.

Der deutsche Beschuldigte Aleem N. wurde neben der IS-Mitgliedschaft auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen verurteilt. Gegen den 61-Jährigen pakistanischer Abstammung, der im Juni im rheinland-pfälzischen Römerberg verhaftet worden war, verhängte das OLG eine sechsjährige Haftstrafe. Der 27-jährige zweite Angeklagte, bei dem es sich um Mahmoud Abu S. handelt, ein staatenloser Flüchtling mit palästinensischen Wurzeln aus Syrien, erhielt wegen seiner IS-Mitgliedschaft eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Er war vergangenen Oktober im niedersächsischen Salzgitter festgenommen worden.

Nach Feststellungen des Gerichts hatten beide Angeklagte Propaganda des IS übersetzt, die anschließend über die Messaging-App Telegram und über das Internet verbreitet wurde. Der jüngere Beschuldigte soll in der vom IS kontrollierten Medienarbeit eine „herausgehobene Stellung“ eingenommen haben und selbst auch Grafiken erstellt haben. Zudem betrieb er zumindest zeitweilig auch einen Telegram-Kanal, über den er Spendengeld für die Dschihadistenmiliz sammelte.

Beide Beschuldigte sind nach Gerichtsangaben bereits seit längerem in der islamistischen Szene aktiv und entsprechend vorbestraft. Aleem N. wurde 2009 vom OLG Koblenz wegen Unterstützung der Terrororganisation Al-Qaida und anderer radikaler Vereinigungen zu acht Jahren Haft verurteilt. 2020 und 2021 versuchte er zudem vergeblich, sich dem IS in Syrien und Pakistan anzuschließen. Danach lebte der Mann in der Schweiz und Deutschland, von wo er sich dann propagandistisch für die Terrorgruppe betätigte. Mahmoud Abu S. wurde 2018 vom OLG Celle wegen Mitgliederwerbung für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Davon wurde eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ab dem Frühjahr 2022 habe er sich ebenfalls darum bemüht, nach Syrien zu gelangen.

Aleem N. legte bereits Revision ein

Die Vorverurteilungen der beiden Männer seien „strafschärfend berücksichtigt“ worden, erklärte das Gericht. Darüber hinaus habe der Senat deutlich gemacht, dass er den IS nach wie vor als eine besonders gefährliche, weltweit agierende Terrororganisation einstuft, so der Sprecher. Die Bundesanwaltschaft hatte für die beiden Beschuldigten Haftstrafen von fünfeinhalb sowie sieben Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte in dem März begonnen Prozess auf Freispruch oder eine deutlich niedrigere Strafe. Das Urteil gegen N. und S. ist noch nicht rechtskräftig. Der Ältere von beiden legte bereits unmittelbar nach der Verkündung Revision dagegen ein. Der Senat hat wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft für beide Angeklagten angeordnet.