Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Bilgen wurde stattgegeben

Nachdem die Verfassungsbeschwerde vom Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş abgelehnt wurde, gab das Verfassungsgericht der Beschwerde des HDP-Abgeordneten Ayhan Bilgen statt.

Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat der Beschwerde des HDP-Abgeordneten und Parteisprechers Ayhan Bilgen stattgegeben. Demnach stellte das Verfassungsgericht fest, dass „die unrechtmäßige Verhaftung einen Verstoß gegen das unveräußerliche Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person darstellte“ und gab somit der Beschwerde Bilgens statt. Gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verfassung wurde dem HDP-Abgeordneten eine Entschädigung von 20.000 TL zugesprochen