Urteilsverkündung im PKK-Verfahren gegen Abdullah Öcalan

In Frankfurt wird diese Woche das Urteil über den Aktivisten Abdullah Öcalan gesprochen. Aus Solidaritätskreisen wird dazu aufgerufen, den Prozess zu begleiten, um deutlich zu machen, dass das zu erwartende Urteil nicht „Im Namen des Volkes“ erfolgt.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wird am kommenden Donnerstag (11. Mai) sein Urteil über den kurdischen Aktivisten Abdullah Öcalan sprechen. Dem 59-Jährigen wird vorgeworfen, unter dem Namen „Xebat“ von 2019 bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 als PKK-„Kader“ verschiedene Gebiete verantwortlich geleitet zu haben. Diese Arbeit bestand unter anderem darin, Versammlungen, Veranstaltungen oder Demonstrationen organisiert, Vereinsmitglieder zur Teilnahme motiviert oder Spendensammlungen koordiniert zu haben. Eine individuelle Straftat wird ihm nach Angaben seiner Verteidigung nicht zur Last gelegt.

„Für diese legitimen, aber von Politik und Justiz kriminalisierten politischen Tätigkeiten, haben die Vertreter des Generalbundesanwalts eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten für den Kurden beantragt“, kritisiert Monika Morres vom Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ, der den Angeklagten unterstützt. Für die Verteidigung, entsetzt angesichts dieser hohen Strafforderung, stand dagegen außer Frage, dass ihr Mandant freizusprechen sei.

Das Hauptverfahren gegen Öcalan war im April des vergangenen Jahres eröffnet worden. Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die nach Gesinnungsparagraf §129b Abs. 1 Satz 3 Strafgesetzbuch erforderlich ist, erteilte das Bundesjustizministerium am 6. September 2011. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/Main.

Urteilsverkündung an symbolischem Tag

„Erinnert sei auch daran, dass die Urteilsverkündung auf den Tag fällt, an dem zwei Berliner Rechtsanwälte im Jahre 2022 einen ausführlich begründeten Antrag bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingereicht haben, mit dem die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots von 1993 gefordert wird“, betont Morres. Mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hatten zwei Mitglieder des PKK-Zentralkomitees die beiden Juristen Dr. Lukas Theune und Dr. Peer Stolle. Dem Antrag beigefügt waren ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hefendehl vom Institut für Wirtschaftsrecht und Kriminologie der Universität Freiburg sowie des Sachverständigen Professor Joost Jongerden von der Universität Wageningen in den Niederlanden. Sein Gutachten umfasst die Geschichte der PKK seit ihrer Gründung 1978, ihrer Veränderungen in Struktur, Ideologie und Zielen.

Deutlich machen, dass das Urteil nicht „Im Namen des Volkes“ erfolgt

Bis heute hat sich das Bundesinnenministerium – bis auf eine Eingangsbestätigung – mit keiner Zeile weder zu dem Antrag noch den Gutachten geäußert. „Was die Politik nicht beantwortet, wird das Oberlandesgericht in Frankfurt am 11. Mai tun“, so Morres. Die Urteilsverkündung im Prozess gegen Öcalan beginnt um 11 Uhr. Für 10:30 Uhr wird aus Solidaritätskreisen dazu aufgerufen, sich vor dem Gebäude auf der Konrad-Adenauer-Str. 20 zu treffen, um zahlreich an diesem letzten Verhandlungstag teilzunehmen und deutlich zu machen, dass das zu erwartende Urteil nicht „Im Namen des Volkes“ erfolgt.