Die UN-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern hat eine Erklärung zur Entsendung von Dschihadisten aus Syrien in den Krieg um die Republik Arzach (Bergkarabach) durch die Türkei abgegeben. Die aus den unabhängigen Expert*innen Chris Kwaja, Jelena Aparac, Lilian Bobea, Ravindran Daniel und Sorcha MacLeod bestehende Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtskommissariats fordert den unverzüglichen Abzug aller Söldner aus Arzach und Umgebung.
In der Erklärung heißt es, es gebe weit verbreitete Berichte, dass „die Regierung Aserbaidschans mit Unterstützung der Türkei auf syrische Kämpfer angewiesen sei, um ihre militärischen Operationen in der Konfliktzone Berg-Karabach, auch an der Front, zu unterstützen und aufrechtzuerhalten.“ Die Söldner seien „angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Lage in Syrien in erster Linie durch private Gewinne motiviert“. Im Todesfall soll ihren Angehörigen eine finanzielle Entschädigung und die türkische Staatsangehörigkeit versprochen worden sein.
Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die Art und Weise, in der diese Personen in und um die Konfliktzone Arzach rekrutiert, transportiert und eingesetzt wurden, mit der Definition eines Söldners übereinzustimmen, wie sie in den einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten, einschließlich des Internationalen Übereinkommens gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern, dem Aserbaidschan beigetreten ist, festgelegt ist.
Darüber hinaus weisen laut der Arbeitsgruppe Berichte darauf hin, dass die Türkei in großem Umfang syrische Männer über bewaffnete Gruppierungen, von denen einige der Syrischen Nationalarmee (SNA) angeschlossen sind, rekrutiert und nach Aserbaidschan transferiert hat. „Die angebliche Rolle der Türkei ist umso beunruhigender, als die Arbeitsgruppe Anfang dieses Jahres ähnliche Vorwürfe in Bezug auf ihre Rolle bei der Rekrutierung, Entsendung und Finanzierung solcher Kämpfer zur Teilnahme am Konflikt in Libyen erhoben hat", erklärte Chris Kwaja als Vorsitzender-Berichterstatter der Arbeitsgruppe.
Seit Beginn des Kriegs am 27. September 2020 und bis zum jüngsten Waffenstillstand sei die Arbeitsgruppe zunehmend besorgt über wiederholte Berichte über absichtliche und wahllose Angriffe in bewohnten Gebieten in und um Arzach sowie in anderen Gebieten abseits der Kämpfe, was zu einer steigenden Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung, darunter auch Kinder, geführt habe. Über erhebliche Schäden an zivilem Eigentum und ziviler Infrastruktur, einschließlich Schulen und Krankenhäusern, sowie über Vorfälle, an denen Journalisten beteiligt waren, wurde ebenfalls ausführlich berichtet.
„In diesem Zusammenhang ist es noch beunruhigender, dass die in Aserbaidschan stationierten syrischen Kämpfer angeblich mit bewaffneten Gruppen und Einzelpersonen in Verbindung stehen, denen in einigen Fällen während des Konflikts in Syrien Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, wodurch scheinbar ein Kreislauf der Straflosigkeit aufrechterhalten und weitere Verletzungen des Völkerrechts riskiert werden", heißt es weiter in dem Bericht.
„Wir fordern die beteiligten Seiten und die sie unterstützenden Staaten nachdrücklich auf, unverzüglich alle Söldner und verwandte Akteure abzuziehen und sich nicht an weiteren Rekrutierungen, Finanzierungen und Einsätzen zu beteiligen", so die Expertengruppe, die „ihre Besorgnis über die oben genannten Vorwürfe auch direkt den Regierungen von Aserbaidschan und der Türkei mitgeteilt und die Arabische Republik Syrien informiert“ hat.