Türkisches Verfassungsgericht lehnt Klage von Leyla Güven ab

Das türkische Verfassungsgericht hat die Klage der HDP-Politikerin Leyla Güven gegen die Aberkennung ihres Mandats als Abgeordnete abgewiesen.

Eine Klage von Leyla Güven, der früheren HDP-Abgeordneten und Ko-Vorsitzenden des Demokratischen Gesellschaftskongresses (kurd. Kongreya Civaka Demokratîk, KCD), gegen ihre Absetzung als Abgeordnete wurde vom türkischen Verfassungsgericht abgelehnt. Güven wurde während ihrer Zeit als Bürgermeisterin der Stadt Wêranşar (türk.Viranşehir) im Jahr 2009 im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren angeklagt. Nach ihrer späteren Verurteilung wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK wurde ihr das Mandat als Abgeordnete des türkischen Parlaments aberkannt.

Das türkische Verfassungsgericht wies nun eine Klage wegen Eingriffs in die Meinungsfreiheit und das passive Wahlrecht gegen die Aberkennung von Güvens Abgeordnetenmandat ab. Laut dem Gericht stelle der Vorgang keinen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff dar.

Das Wahlrecht der Kurd*innen wird eingeschränkt

„Auch wenn es heute gewählte kurdische Volksvertreter*innen gibt, bedeutet das nicht, dass ihr passives Wahlrecht wirklich anerkannt wird. Im Gegenteil werden in diesem Land die gewählten Volksvertreter*innen entsprechend ihrer Identität und ihrer Partei unterschiedlich behandelt“, sagt Güvens Anwältin Reyhan Yalçındağ. Laut Yalçındağ stellt die Entscheidung einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte ein. Güvens Recht als Volksvertreterin am politischen Prozess teilzuhaben, würde dadurch missachtet.