In dem seit April dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt laufenden „Terrorismus“-Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö. ist der ursprünglich vorgesehene Verhandlungstermin für den 21. Oktober aufgehoben worden. Das teilt der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit. Die nächste Verhandlung findet bereits zwei Tage vorher, am 19. Oktober, statt.
Abdullah Ö. wird vorgeworfen, Mitglied in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ zu sein – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den 58-Jährigen, von 2019 bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 unter dem Namen „Xebat“ mehrere „Gebietseinheiten“ der PKK geleitet zu haben. Bereits beim Prozessauftakt am 11. April hatte Abdullah Ö. erklärt, dass der „Kampf seines Volkes kein Terrorismus“ sei. Im weiteren Verlauf schilderte er in einer ausführlichen politisch-historischen Erklärung eindrucksvoll als Zeit- und Augenzeuge die Entstehung der PKK, die Aufnahme des bewaffneten Kampfes und die Bedingungen, die hierzu geführt haben.
Grundlage für die Anklage gegen Ö. ist der sogenannte Terrorparagraf 129b. Die Verhandlung am 19. Oktober beginnt um 9:30 Uhr in Saal 223, Konrad-Adenauer-Str. 20 in Frankfurt am Main.
Plädoyers im Verfahren gegen Mirza B.
In dem seit Mai dieses Jahres laufenden §129b-Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Mirza B. vor dem OLG München werden voraussichtlich am Freitag, 28. Oktober, 10:30 Uhr, die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erfolgen. Laut AZADÎ wird Mirza B., der seit mitlerweile eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, dann auch die Möglichkeit gegeben, das „letzte Wort“ in diesem Prozess zu ergreifen.
Die Urteilsverkündung ist für Freitag, den 4. November, 9:30 Uhr vorgesehen. Beide Termine finden in der Nymphenburger Str. 16 in München statt.