Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ist am Montag der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö. fortgesetzt worden. Die Verhandlung war gut besucht, etwa dreißig Prozessbeobachter:innen saßen im Gerichtssaal und zeigten sich solidarisch mit dem Angeklagten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ vor – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Grundlage für die Anklage ist der sogenannte Terrorparagraf 129b.
Laut Anklage soll Abdullah Ö. unter dem Namen „Xebat“ von 2019 bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 mehrere „Gebietseinheiten“ der PKK geleitet haben, unter anderem in Hessen, im Saarland und in Baden-Württemberg. Bereits beim Prozessauftakt am 11. April hatte der Angeklagte erklärt, dass der „Kampf seines Volkes kein Terrorismus“ sei. Im weiteren Verlauf schilderte er in einer ausführlichen politisch-historischen Erklärung eindrucksvoll als Zeit- und Augenzeuge die Entstehung der PKK, die Aufnahme des bewaffneten Kampfes und die Bedingungen, die hierzu geführt haben.
Die Verteidigung von Abdullah Ö., Antonia v.d. Behrens und Stephan Kuhn, beantragte zu Prozessbeginn, das Verfahren aus formalrechtlichen Gründen einzustellen. Danach folgten diverse Beweisanträge, unter anderem wurde die Vorladung und Anhörung von Generalbundesanwalt Peter Frank beantragt. Am Montag ging die Verteidigung auf die völkerrechtswidrigen Invasionen der Türkei in Kurdistan ein. Die Ausführungen sollen bei der nächsten Hauptverhandlung im September abgeschlossen werden.
Wie ein Prozessbeobachter gegenüber ANF mitteilte, riefen die Zuschauer:innen am Ende der Verhandlung Parolen wie „Weg mit dem Verbot der PKK, Solidarität mit Rojava“ und „Freiheit für Abdullah Öcalan“. Gesundheitlich soll es Abdullah Ö. wieder besser gehen, im Mai wurde er nach einer schmerzhaften Gallenblasenentzündung operiert und war im Krankenhaus mit Fußfesseln ans Bett gekettet.