Staat händigt Leichname nicht aus

Die Feindseligkeit des türkischen Staates gegenüber Toten hält weiterhin an. 282 Leichname von Mitgliedern der YPS, YPS-JIN und HPG, die bei Gefechten ums Leben kamen, wurden auf dem Friedhof der Unbekannten beigesetzt.

Die Leichname von 282 Mitgliedern der Zivilen Verteidigungseinheiten (YPS), den Zivilen Frauenverteidigungseinheiten (YPS-JIN) und Volksverteidigungskräften (HPG), die bei Gefechten in Nordkurdistan zu verschiedenen Zeitpunkten ums Leben kamen, wurden in 12 Städten jeweils auf dem Friedhof der Unbekannten beigesetzt.

Trotz den Blutproben der Angehörigen für einen DNA-Abgleich wurden die Ergebnisse nicht abgewartet und die Leichname der Gefallenen beigesetzt. In 28 Fällen sind die Angehörigen trotz vorliegendem DNA-Abgleich nicht informiert worden. Die Leichname dieser Gefallenen werden den Angehörigen ebenfalls nicht ausgehändigt.

Die Leichname wurden auf den Friedhöfen für Unbekannte in folgenden Städten begraben:

Amed: 18, Mêrdîn: 12, Dîlok: 20, Xabur: 47, Cizîr: 16, Şirnex: 13, Erzîrom: 51, Meletî: 27, Xarpêt: 1, Wan:7, Bedlîs: 14, Sêwas: 3, Nisêbîn: 25, Riha: 28.