Schweizer Bundesrat zu Öcalan: Botschaft hat nachgefragt

Nach Angaben des Schweizer Bundesrats hat die Botschaft in Ankara mit den zuständigen Stellen in der Türkei über den Gesundheitszustand Abdullah Öcalans gesprochen.

Ende November hat der Schweizer Nationalrat Denis de la Reusille (PDA) den Bundesrat aufgefordert, die Schweiz möge gegenüber der türkischen Regierung dafür eintreten, dass Öcalan von Vertretern des Roten Kreuzes besucht werden kann.

In der Antwort des Bundesrats vom 11. Dezember wird zunächst festgestellt, dass zwischen der Schweiz und der Türkei ständige Kontakte bestünden und die Menschenrechtssituation in der Türkei aufmerksam beobachtet werde.

Weiter heißt es in der schriftlichen Antwort: „Unsere Botschaft in Ankara hatte vor Kurzem die Gelegenheit, mit den zuständigen türkischen Stellen über Herrn Öcalans Gesundheitszustand zu sprechen.“

Das Internationale Rote Kreuz habe unter anderem die Aufgabe, Gefängnisse zu besuchen, so der Bundesrat weiter: „Solche Besuche finden in der Türkei zurzeit nicht statt. Aus diesem Grund kann die Schweiz zu diesem Thema nicht beim Internationalen Roten Kreuz intervenieren.“

Zuständig ist das CPT

Die zuständige Institution für einen Besuch Öcalans im Gefängnis sei das Antifolterkomitee des Europarats (CPT). Dieses habe das uneingeschränkte Recht, alle Haftanstalten in der Türkei zu inspizieren: „Das CPT hat Öcalan zuletzt am 28. und 29. September 2016 besucht. Eines der Ziele dabei war, den zuständigen Stellen zu vermitteln, dass Öcalan ein Recht auf Anwalts- und Angehörigenbesuche hat.“

Das CPT erstelle nach solchen Besuchen ausführliche Berichte, die es dem betreffenden Staat vorlege: „Diese Berichte werden mit dem Einverständnis des betreffenden Staates veröffentlicht. Der Bericht über den letzten Besuch ist jedoch noch nicht veröffentlicht.“