Schweiz: Teilstopp von Waffenexporten in die Türkei

Die Schweizer Regierung hat sowohl aufgrund der Gefechte innerhalb der Türkei als auch der Position der Türkei in der Region den Export von Waffen in die Diktatur eingeschränkt.

Anfang September hat die sozialdemokratische Abgeordnete im Schweizer Nationalrat, Laurence Fehlmann-Rielle, eine schriftliche Anfrage an die Schweizer Regierung gestellt. In der Antwort heißt es, die Waffenexporte in die Türkei seien aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen weitgehend gestoppt worden.

Die Exporte seien mittlerweile nur noch auf Ersatzteile für Luftabwehrsysteme und Handfeuerwaffen zur Sicherheit von türkischen Diplomaten beschränkt worden. Der Nationalrat bekräftigt, man habe trotz entsprechender Anforderungen aus der Türkei den Verkauf von anderen Rüstungsgütern gestoppt.

Gefahr des Waffeneinsatzes gegen die Zivilbevölkerung

In der Antwort ist die Rede von einem bestehenden Risiko, dass die Rüstungsgüter im Rahmen der Auseinandersetzungen innerhalb der Türkei gegen die Zivilbevölkerung oder für andere ungewollte Zwecke eingesetzt werden. Auch aus diesem Grund seien die Exporte einiger Rüstungsgüter in die Türkei gestoppt worden. Die „Instabilität der Region und die Situation im Land“ habe die Regierung veranlasst, den Verkauf von Rüstungsgütern in die Türkei zurückzuweisen.

Dennoch hat die Schweiz bisher nicht alle Waffenexporte in die Türkei eingestellt und das Land befindet sich nicht auf der Liste der Staaten, in die Waffenexporte verboten sind. Institutionen und Politiker in der Schweiz weisen auf den anhaltenden Krieg gegen die kurdische Bevölkerung hin und fordern eine vollständige Einstellung der Waffenexporte in die Türkei.

Die Schweiz hat schon 2017 aufgrund von Protesten den Verkauf mancher Rüstungsgüter in die Türkei gestoppt, aber im Jahr 2017 dennoch Waffenexporte im Wert von 640.000 Franken durchgeführt. Daraufhin hatten demokratische Kreise die Schweiz der Komplizenschaft mit den Kriegsverbrechen des türkischen Staates beschuldigt. Die Gesetzgebung der Schweiz verbietet Waffenexporte in Kriegsgebiete und Länder, in denen die Gefahr besteht, dass diese Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.