Schutzquoten für ezidische Flüchtlinge fallen

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur asylpolitischen Lage ezidischer Schutzsuchender. Die Linkspartei hatte dabei auch nach der Situation von Eziden im Nordirak und in Efrîn gefragt.

ANF liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Die asylpolitische Lage jesidischer Schutzsuchender“ vor. Die Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, beschäftigt sich sowohl mit dem Schutz von ezidischen Flüchtlingen in Deutschland als auch mit der Lage in Şengal, der Türkei und in Efrîn. Viele der Antworten hat die Bundesregierung als Verschlusssache eingestuft. Interessant ist die Tatsache, dass die Bundesregierung die türkische Regierung zur Einstellung der Angriffe auf Stellungen der YPG vor wenigen Wochen aufgefordert hat. Der Bundesregierung ist außerdem bekannt, dass sich mindestens 540.000 Binnenvertriebene in Hesekê, Raqqa und Deir ez-Zor aufhalten.

Schutzquote für ezidische Asylantragsstellerinnen massiv gefallen

Zum 31. Oktober 2018 waren nach Auskunft der Bundesregierung 4019 Asylanträge ezidischer Schutzsuchender anhängig, davon sind 3346 irakische, 277 syrische und 22 türkische Staatsbürger. In den letzten beiden Jahren nehmen insbesondere die Ablehnungen ezidischer Schutzsuchender rapide zu. So erhielten im Jahr 2017 noch 85,2 Prozent einen Aufenthaltstitel, im Jahr 2018 waren es nur noch 59,8 Prozent – bezogen auf irakische Staatsbürger ezidischen Glaubens binnen weniger Monate um 29,2 Prozent.

Unbegleitete minderjährige Schutzsuchende prozentual besonders häufig abgelehnt

Die bereinigte Schutzquote bei unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden bricht besonders scharf ein. So betrug diese im Jahr 2017 nur 94 Prozent, im Jahr 2018 nur noch 44 Prozent. Für den Irak, das Hauptherkunftsland, sieht es noch drastischer aus, hier bricht die Quote von 94,1 Prozent im Jahr 2017 auf 18,1 Prozent 2018 ein. Ulla Jelpke kommentiert: „Der Rückgang der Schutzquoten ezidischer Flüchtlinge ist erschreckend. Viele von ihnen flohen vor Genozid, Versklavung und Ermordung durch den IS und sind schwerstens traumatisiert. Die Şengal-Region wird immer wieder zum Ziel türkischer Bomber und Einmarschdrohungen und der IS ist in der Region aktiv. Dennoch werden immer mehr Asylanträge abgelehnt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ein Armutszeugnis.“

Der sogenannte „Bremer BAMF-Skandal“ und der Einbruch der Schutzquote

Besonders dramatisch wird der Einbruch der bereinigten Schutzquote, wenn man sich die Quartale IV.2017 mit einer Quote von 82 Prozent und II.2018 mit 47,7 Prozent anschaut. Der Einbruch der Anerkennungsquoten fällt genau mit dem sogenannten Bremer BAMF-Skandal zusammen, bei dem das Innenministerium massiv Hetze gegen eine BAMF-Mitarbeiterin wegen der Anerkennung vor allem ezidischer Schutzsuchender betrieben hat. Interessant ist, dass die Quoten im dritten Quartal wieder etwas ansteigen, was einen Effekt der Ermittlungen im Rahmen dieses „Skandals“ zu bestätigen scheint.

Ulla Jelpke hierzu: „Die Zahlen scheinen meine Befürchtung zu belegen: BAMF-Entscheidungen fallen aufgrund von politischer Stimmungsmache. Auffällig ist der deutliche Einbruch der Schutzquoten ezidischer Flüchtlinge in zeitlicher Übereinstimmung mit der Hetzkampagne im Rahmen des sogenannten BAMF-Skandals von Bremen. Sollte hier wirklich ein Zusammenhang bestehen, dann ist das ein ausgemachter Skandal. Die Hetzer im Innenministerium, die ohne Fakten eine Kampagne gegen BAMF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die scheinbar zu positiv entscheiden, losgetreten haben, wären dann direkt für Retraumatisierung und Abschiebung von ezidischen Schutzsuchenden in Lebensgefahr verantwortlich.“

Sinnlose Widerrufsprüfverfahren versetzen anerkannte Schutzsuchende in Angst

Alleine im Jahr 2017 wurde in 19.927 Fällen der Status ezidischer Schutzsuchender auf Widerruf geprüft. Entschieden wurden 498, davon wurden zwölf Prozent widerrufen. Mit der Zunahme der Entscheidungen wird der Prozentsatz der Aberkennungen jedoch wesentlich geringer. So wurden im Jahr 2018 13.865 Verfahren eingeleitet und 11.558 entschieden. Nur in 1,1 Prozent der Fälle wurde der Status widerrufen. Im Jahr 2018 wurden außerdem 1033 vorgezogene Widerrufsprüfungen bei Eziden eingeleitet und 5.021 Verfahren entschieden. Die Entscheidungen führten zu 41 Widerrufen, das entspricht einer Widerrufsquote von 0,8 Prozent.

Ulla Jelpke kommentiert dazu: „Die Widerrufsprüfungen, egal ob vorgezogen oder regulär, sind nichts anderes als sinnloser flüchtlingsfeindlicher Aktionismus. Bei 98,9 Prozent der Widerrufsprüfungen bei Eziden im Jahr 2018 wurde der Schutzstatus bestätigt. Bei den vorgezogenen Widerrufsprüfungen im Rahmen des sogenannten BAMF-Skandals sieht es ähnlich aus. Dieses absurde Verfahren, das Ressourcen im BAMF verschlingt und damit auf Kosten der Qualität der Entscheidungen in Asylverfahren geht, muss abgeschafft werden. Was diese Verfahren erreichen ist, dass anerkannte Schutzsuchende in Angst und Schrecken versetzt oder gar retraumatisiert werden. Auch wenn die Regelüberprüfung abgeschafft würde, bestünde natürlich die Möglichkeit, einen Widerruf oder eine Rücknahme im Einzelfall zu prüfen, etwa wenn konkrete Hinweise auf Täuschungen vorliegen. So ist es auch international üblich.“

Einladungen zu „freiwilligen Gesprächen“

Im Jahr 2017 wurden 3.444 Einladungen zu sogenannten „freiwilligen Gesprächen“ beim BAMF an Ezidinnen und Eziden verschickt, bei allen wurden Widerrufsprüfverfahren eingeleitet. Auch im Jahr 2018 wurden 6.939 Widerrufsprüfverfahren nach solchen Schreiben eingeleitet. Insbesondere unter der häufig schwer traumatisierten ezidischen Diaspora lösen diese Schreiben immer wieder große Ängste und Sorgen aus.

Sicherheitslage der Eziden im Irak und in Südkurdistan ist „Verschlusssache“

Interessant ist, dass fast alle Fragen zur Sicherheitslage der Eziden im Irak, in Südkurdistan und Efrîn von der Bundesregierung als „Verschlusssachen“ eingestuft werden. Begründet wird diese Einstufung mit der Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Frage nach Kenntnissen zu Übergriffen in Efrîn wird nicht offen beantwortet.

Zusammenarbeit mit AKP-Regime im Nordirak ebenfalls Verschlusssache

Genauso wird die Zusammenarbeit der vom türkischen Staat trainierten Roj Peschmerga und deutscher Kräfte mit dem türkischen Staat im Nordirak geheim gehalten. Ulla Jelpke kommentiert: „Es stimmt mich äußerst besorgt, dass Fragen zur Kollaboration der Bundesregierung und Bundeswehr mit dem Erdoğan-Regime immer wieder als Verschlusssachen unter den Teppich gekehrt werden. Hier liegt offensichtlich etwas im Argen. Das legt auch die Tatsache nahe, dass die Türkei-nahe Bürgerkriegsmiliz der Roj Peschmerga bei ihrem Angriff auf Şengal zum Teil modernes deutsches Kriegsgerät einsetzte, das zuvor offiziell im Rahmen des Anti-IS-Kampfes an die Peschmerga der kurdischen Regionalregierung geliefert wurde.“

Angaben der Bundesregierung über Milizen in Syrien und im Irak

Obwohl die meisten Aussagen zu Milizen und anderen Konstellationen Verschlusssache sind, so finden sich dennoch einige Informationen. So räumt die Bundesregierung die Ausbildung der im Irak agierenden Miliz Hashd al-Watani durch den türkischen Staat ein.

Dschihadistenmilizen spielen sich als „Freie Syrische Polizei“ auf

Interessant ist insbesondere, dass die Bundesregierung erklärt, bewaffnete Gruppen aus Erdoğans „Nationaler Armee“ agierten in Efrîn als Teil der „Free Syrian Police“. Die Freie Syrische Polizei wurde einer anderen Kleinen Anfrage der Linksfraktion zufolge mit Millionenbeträgen von europäischen Staaten als „ziviler Akteur“ unterstützt (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/014/1901471.pdf). Während die Bundesregierung ihre Kenntnisse über die Zusammensetzung der sogenannten „Nationalen Armee“ geheim hält, so geht aus ihr nahestehenden Quellen hervor, dass sie ein Sammelbecken rechtsextremer türkisch-nationalistischer Gruppen wie der Sultan-Murad-Brigade, beinharten Dschihadisten wie Ahrar al-Sham (tritt hier immer wieder als Ahrar al-Sharkiya auf) oder von Liwa al-Tawhid darstellt. All diese Gruppen haben Blut der Zivilbevölkerung an den Händen. Dass diese nun als „Freie Syrische Polizei“ auftreten,  zeigt die Brutalität des Besatzungsregimes. Es scheint ein Versuch zu sein, dem Regime in Efrîn Legitimität zu verleihen, wenn verleugnet wird, dass der Al-Nusra-Ableger Ahrar al-Sham Teil der „Nationalarmee“ ist. Die Bundesregierung erklärt die Beteiligung von salafistischen Gruppen an der Nationalarmee folgerichtig zur Verschlusssache.

Botschafter in Antep trifft sich mit Vertreter von „Lokalrat“

Während die Bundesregierung berichtet, dass nach ihrer Kenntnis seit dem Beginn der Invasion auf Efrîn am 20. Januar 2018 138.000 Menschen aus Efrîn vertrieben wurden und nur 3.000 bis 5.000 Menschen die Rückkehr in die Besatzungszone wagen konnten, gibt sie auch zu, dass sie sich mit Vertretern des Besatzerrats von Efrîn getroffen hat. Die Bundesregierung räumt ein, dass sich der deutsche Botschafter mit einem „unabhängigen“ kurdischen Vertreter vom „Lokalrat“ in Antep getroffen habe. Alles Weitere ist geheim.