Saarländische Organisationen fordern Aufhebung des PKK-Verbots

„Das PKK-Verbot ist ein Straftaten-Generator, der seit 27 Jahren das Bild gefährlicher Menschen produziert“, erklären die Aktion 3. Welt Saar und der Saarländische Flüchtlingsrat und fordern die Aufhebung des Verbots.

Die Aktion 3. Welt Saar e.V. und der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. fordern die Aufhebung des Verbots der Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Anlässlich des diesjährigen Newrozfestes haben beide Organisationen im Rahmen ihrer Kampagne „Für Bürgerrechte – gegen Kriminalisierung“ sieben Argumente veröffentlicht, die für ein Ende PKK-Verbotes stehen.

„Unsere Organisationen sind für die Aufhebung des PKK-Verbots, weil es die Bürgerrechte der hier lebenden Kurdinnen und Kurden massiv einschränkt. Es kriminalisiert Aktivitäten, die ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur und Meinungsbildung sind“, erklärte Gertrud Selzer vom Vorstand der Aktion 3. Welt Saar e.V. „Es ist völlig absurd, dass zum Beispiel Dakhil Ebrahim, der bisherige Vorsitzende des Kurdischen Gesellschaftszentrums, wegen friedlicher Demonstrationen in der Saarbrücker Innenstadt bereits neun Ermittlungsverfahren am Hals hat.“ Statt sich immer wieder mit der Umsetzung des Verbots auf Erdogans Seite zu stellen, erwarte man von der saarländischen Landesregierung eine Deeskalation und mindestens die Bereitschaft zum Dialog mit dem Kurdischen Gesellschaftszentrum.

„Das PKK-Verbot ist ein Straftaten-Generator, der seit 27 Jahren das Bild gefährlicher Menschen produziert. Bis in die Zivilgesellschaft hinein gibt es Vorbehalte und Unsicherheiten, sich an kurdischen Demonstrationen und Protesten zu beteiligen“, so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Wir erwarten vom saarländischen Innenministerium, dass das Polizeiaufgebot bei kurdischen Demos auf das übliche Maß reduziert und die polizeiliche Erfassung der Teilnehmer beendet wird.“ Alle Ermittlungsverfahren des Saarbrücker Staatsschutzes in diesem Zusammenhang müssten sofort eingestellt werden.

In einer gemeinsamen Stellungnahme beider Organisationen heißt es außerdem: „Für Tausende von politisch aktiven Kurdinnen und Kurden bedeutet das PKK-Verbot von 1993 alltägliche Demütigungen, Gerichtsverfahren und zum Teil Gefängnisstrafen. Darüber hinaus hat das Verbot für die Betroffenen existenzielle Konsequenzen: Ihnen wird die Einbürgerung oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwehrt. Im Gegensatz zum islamistischen Erdogan-Regime steht die kurdische Bewegung in der Türkei wie in Syrien für Demokratie, Frauenrechte und Säkularismus. Dafür verdient sie Respekt und Unterstützung. Statt die Schirmherrschaft bei Islamisten und den faschistischen Grauen Wölfen zu übernehmen, wie das Ministerpräsident Tobias Hans im Sommer 2019 beim Türkei-Tag in Saarbrücken gemacht hat, sollte die Landesregierung analog ihrem Motto ‚Großes entsteht immer im Kleinen‘ die Kräfte unterstützen, die für eine demokratische und säkulare Türkei eintreten.“

Saarländischer Staatsschutz ermittelt gegen Vereinsmitglieder

Auch gegen Mitglieder der Aktion 3. Welt Saar e.V. und des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. gibt es Ermittlungen des saarländischen Staatsschutzes. Anlass war eine Transparent-Aktion auf der kurdischen Newroz-Demonstration in Saarbrücken am 20. März 2019. Auf dem fünf Meter langen Transparent sind elf in Deutschland verbotene Symbole der kurdischen Bewegung abgebildet. Außerdem ist folgender Text zu lesen: „Wir protestieren gegen das Verbot dieser Symbole“ und „Weg mit dem Verbot der PKK“.