Prozess gegen frühere Bremer BAMF-Leiterin eingestellt

Der Prozess gegen die ehemalige Bremer BAMF-Leiterin ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Die Angeklagte zahlt 10.000 Euro und bleibt straffrei.

Das Verfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der 60 Jahre alten Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens am Landgericht. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt.

Der sogeannte BAMF-Skandal um angeblich massenhafte falsche Asylentscheidungen im Fall ezidischer Geflüchteter hatte vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Die ehemalige Behördenleiterin musste sich in dem Verfahren wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17) verantworten. Anfangs war sie noch wegen insgesamt 121 Straftaten angeklagt worden. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen hunderte Schutzsuchende illegal Asyl erhalten hätten.

Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer „prozessökonomischen Verfahrenseinstellung”. Seine Mandantin gehe ohne Strafmakel aus dem Prozess hervor. Der Jurist kritisierte Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. „Darauf ist die Politik angesprungen”, sagte Eisenberg. Die BAMF-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten ergeben, dass die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe.

Angeklagter ezidischer Anwalt wehrt sich gegen Geldauflage

Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt (42) aus Hildesheim, der selbst Ezide ist, seien sich die Seiten im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig, sagte die Richterin. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5.000 Euro. Ihm wird vorgeworfen, mit der Bremer Beamtin kooperiert zu haben, um seinen Mandant:innen in Asylverfahren Vorteile zu verschaffen.