Politische Repression gegen tamilische Freiheitsbewegung

Die Generalbundesanwaltschaft hat einen sri-lankischen Staatsbürger wegen angeblicher Mitgliedschaft in der LTTE festgenommen. Ihm wird Mitgliedschaft in der „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b vorgeworfen.

Die Generalbundesanwaltschaft hat am Donnerstag die Festnahme und Inhaftierung eines mutmaßlichen Aktivisten der Befreiungsbewegung „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE) verkündet. Demnach wurde der 39-jährige sri-lankische Staatsangehörige Navanithan G. am Mittwoch aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Würtemberg festgenommen. Ihm wird Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b in der LTTE, das Attentat auf den sri-lankischen Außenminister Lakshman Kadirgamar am 12. August 2005 in Colombo und ein versuchter Anschlag auf den Politiker Douglas Devananda (Eelam People's Democratic Party, EPDP) vorgeworfen. Gegen Navanithan G. wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Das Attentat auf den sri-lankischen Außenminister Kadirgamar stellte den Anlass dar, die Tamil Tigers auf die EU-Terrorliste zu setzen. Allerdings wird die Urheberschaft der LTTE an diesem Anschlag allgemein in Zweifel gezogen. Die Bewegung dementierte ihre Beteiligung an dem Attentat und erklärte, es handele sich dabei um einen Versuch von Fraktionen aus der Armee, den damaligen Waffenstillstand zu sabotieren. Der Außenminister war aus einem Haus neben seiner Wohnung von einem Scharfschützen ermordet worden. Diese Art der Ausführung spricht ebenfalls eher für die Verwicklung des Staates oder dessen Fraktionen in den Anschlag, da ein Zugang der LTTE zum Nachbarhaus des Außenministers für unwahrscheinlich gehalten wird.

Die jetzige Festnahme könnte ein politisches Signal an Unterstützer*innen und Feinde der praktisch nicht mehr existierenden LTTE sein. Die Kriminalisierung der Organisation hatte einen schweren Schlag erlitten, denn im Juni 2018 hatte das Schweizer Bundesstrafgericht erklärt, die LTTE könne nicht als Terror- oder kriminelle Organisation eingestuft werden. Dass nun ausgerechnet eine Person wegen des dubiosen Anschlags auf Kadirgamar festgenommen wurde, der als Begründung für die Listung der LTTE auf der EU-Terrorliste herhalten musste, könnte ein Signal gegen mögliche Versuche darstellen, eine Austragung der LTTE von der EU-Terrorliste zu erwirken.