Politische Ablehnungen des BAMF kosten Millionen

Fast 17 Millionen Euro hat der Bund 2021 für verlorene Asylklagen ausgeben müssen. Dies ist auf rechtswidrige, häufig politisch motivierte Ablehnungen von Asylanträgen durch Entscheider des BAMF zurückzuführen.

Wie aus einer Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung zu Prozesskosten des Staates für verlorene Asylklagen hervorgeht, musste der Bund fast 17 Millionen Euro im Jahr 2021 dafür aufwenden. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, unterstreicht, dass diese Prozesskosten angefallen sind, „weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlreiche rechtswidrige Entscheidungen traf und trotz Klagen daran festhielt“. Bünger kritisiert: „Das ist bitter für alle Steuerzahler:innen, besonders tragisch ist es aber für die betroffenen Asylsuchenden. Denn eine Ablehnung im Asylverfahren bedeutet Angst vor Abschiebung, Unsicherheit und die Unmöglichkeit, endlich ankommen zu können.“

Das Bundesamt produziert rechtswidrige Bescheide in großer Zahl. Besonders drastisch ist die Fehlerquote schon seit langem beim Herkunftsland Afghanistan. Mehr als 80 Prozent der überprüften Afghanistan-Bescheide wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 gerichtlich aufgehoben. Bünger fordert: „Hier muss endlich etwas passieren! Was es braucht, sind interne Lageeinschätzungen beim BAMF, die den Realitäten in den Herkunftsländern Rechnung tragen, sowie eine wirksame Qualitätskontrolle, die verhindert, dass so viele mangelhafte Asylbescheide produziert werden.“

Bünger verweist auf die Forderung der Linksfraktion, dass ablehnende Asylbescheide unter Berücksichtigung des individuellen Klagevorbringens noch einmal überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden müssten. So könnten jahrelange Klageverfahren vermieden und den Betroffenen schnell die erforderliche Sicherheit verschafft werden. Die durchschnittliches Dauer eines Asyl-Gerichtsverfahren in Deutschland von mehr als zwei Jahre sei nicht mehr vermittelbar.

Außerdem müsse die Einschränkung der Rechtsmittel im Asylverfahren zurückgenommen werden. So besteht im Moment selbst bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils keine Möglichkeit zur Berufung. Bünger kommentiert: „Das ist schon aus Gerechtigkeitsgründen geboten, folgt aber auch aus dem so wichtigen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes.“