Verfahren zur Streichung der PKK aus EU-Terrorliste
Ab Montag wird vor dem Europäischen Gerichtshof über die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste verhandelt. Die Klage war auf Bestreben von Murat Karayilan und Duran Kalkan eingereicht worden.
Ab Montag wird vor dem Europäischen Gerichtshof über die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste verhandelt. Die Klage war auf Bestreben von Murat Karayilan und Duran Kalkan eingereicht worden.
Seit 2002 wird die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auf Wunsch der türkischen Regierung in der vom Rat der Europäischen Union regelmäßig aktualisierten Terrorliste geführt. Als wesentliche Begründung werden Gewalttaten der PKK in der Türkei genannt. Auf Betreiben der PKK-Exekutivratsmitglieder Murat Karayilan und Duran Kalkan reichte das in den Niederlanden ansässige Anwaltsbüro Prakken d’Oliveira im Mai 2014 Klage beim Europäischen Gerichtshof ein, um die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste zu erwirken. Kommenden Montag beginnt der Prozess.
Unsere Kolleg*innen von Yeni Özgür Politika haben mit Zübeyir Aydar, Mitglied des Exekutivrats der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), und dem Rechtsanwalt Mahmut Şakar vom Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) über den Fall gesprochen.
Forderung: Streichung der PKK aus EU-Terrorliste
„Die grundlegende Forderung in diesem Verfahren ist, die PKK aus der Liste der Terrororganisationen zu streichen”, sagt Mahmut Şakar. „Da es sich in der Form um ein Verwaltungsgericht handelt, verlief der Prozess bisher über gegenseitigen Schriftverkehr. Die Anhörung wird am Montag stattfinden. Es wird lediglich einen einzigen Verhandlungstag geben. Das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt seine Entscheidung über den Antrag auf Streichung bekannt geben. Mit der Entscheidung rechnen wir im September oder Oktober.“ Beide Parteien haben das Recht, in Berufung zu gehen. Als Vertreter*innen der PKK werden die Rechtsanwältinnen Marieke van Eik und Tamara Buruma anwesend sein.
„Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch die Europäische Kommission und Großbritannien sind in den Fall involviert, um die Listung der PKK auf der sogenannten EU-Terrorliste zu gewährleisten. Faktisch werden die Staaten und Institutionen, die sich mit großem Eifer dafür einsetzen, die Arbeiterpartei Kurdistans nicht von der EU-Terrorliste zu streichen, stellvertretend als der Rechtsbeistand der Türkei anwesend sein“, sagt Şakar.
Unfaire und politische Entscheidung
KCK-Exekutivratsmitglied Zübeyir Aydar unterstreicht, es sei eine „unfaire und politische Entscheidung“, die PKK als „terroristische Organisation“ einzustufen und in diesem Kontext auf der schwarzen Liste der EU zu führen. „Die PKK steht auf Ersuchen der Türkei auf dieser Liste“ so Aydar.
Bewaffneter Konflikt kein Terror
Aydar betont, dass nach den Kriterien, die eine „terroristische Organisation“ definieren, die PKK nicht als solche aufgeführt werden könne. „Das, was geschieht, ist ein bewaffneter Konflikt zwischen einem Staat und einer staatenlosen, bewaffneten Bewegung. Wer greift die Kurd*innen an? Die Türkei. Sei es in der Türkei, in Kurdistan, Rojava oder in Paris“, sagt Aydar mit dem Verweis auf den Mord an den drei kurdischen Politikerinnen und Aktivistinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez am 9. Januar 2013 in Paris.
„Seit bereits 34 Jahren hält dieser Zustand an. Unter den Gegebenheiten, in denen ein ganzes Volk um seine Rechte gebracht wird, hat dieses Volk das Recht, sich gegen diese Angriffe zu verteidigen. Auch das internationale Recht sieht dies vor. Es sollte nicht die Antiterror-Rechtsprechung, sondern das Kriegsrecht angewandt werden. Das ist kein blinder Terrorismus, der sich gezielt gegen Zivilist*innen richtet. Die Entscheidung, die PKK aus der EU-Terrorliste zu streichen, sollte in Anbetracht der Situation des kurdischen Volkes getroffen werden“, sagt Aydar.
Die Rede ist von Staatsterror
Aydar weist auch auf die Kriegsverbrechen hin, die der türkische Staat seit mehr als 30 Jahren gegen die kurdische Bevölkerung verübt: „Wenn von Terror gesprochen wird, sollte in jedem Fall von Staatsterror die Rede sein. In 34 Jahren des Krieges hat der türkische Staat alle Arten von schweren Waffen gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt. Im Kampf gegen die Kurd*innen geht die Türkei mit Panzern, Kampfflugzeugen, Hubschraubern, Artillerie und anderem Rüstungsgut gegen das Volk vor. Alle Spezialeinheiten des Landes kommen zum Einsatz. Lediglich die Seestreitkräfte bleiben auf der Strecke, weil es in Kurdistan kein Meer gibt.
Wir sprechen ebenfalls von einem Staat, der Chemiewaffen einsetzt, Kurdistan in ein riesiges Minenfeld verwandelt, die Zivilbevölkerung bombardiert, ganze Städte dem Erdboden gleichgemacht und Menschen auf offener Straße hingerichtet hat. Die Türkei ist das Land mit den meisten politischen Gefangenen und inhaftierten Journalist*innen der Welt. Gegen so einen Staat, in dem der Justizapparat nur im Kampf gegen das kurdische Volk funktioniert, haben die Kurd*innen natürlich das Recht, sich zu verteidigen. Wir wollen, dass das Gericht dies bestätigt“, so Aydar.
Fehlurteil muss revidiert werden
Mahmut Şakar weist darauf hin, dass das Urteil für die gesamte EU verbindlich sein wird. „Das Gericht kann dieses historische Problem, das sich auf den terroristischen Diskurs beschränkt, mit einer neuen Sprache angehen, die als demokratische Lösung dienen würde. Natürlich wird die zu treffende Entscheidung für die gesamte EU bindend sein. Eine für uns positive Entscheidung würde aber in erster Linie Gerechtigkeit mit sich bringen. Insbesondere im Hinblick auf die rechtmäßigen und legitimen Forderungen des kurdischen Volkes wird ein positives Urteil auf internationaler Ebene zu einer ernsthaften Unterstützung für die Kurd*innen führen. Gleichzeitig wird die traditionelle türkische Politik, die auf der Leugnung der kurdischen Frage basiert und versucht, sie seit 40 Jahren mit Gewalt zu lösen, schwere Wunden davontragen. Dies würde zu einer ernsthaften Lösung der Probleme führen. Eine negative Entscheidung bedeutet nichts anderes als weiterhin die aggressive, gewalttätige Haltung der türkischen Staatspolitik zu unterstützen“.
Urteil von belgischem Gericht Präzedenzfall
Zübeyir Aydar erinnert an das Urteil eines belgischen Gerichts. In einem Verfahren gegen 36 Personen, unter anderem Aydar selbst und Remzi Kartal, war entschieden worden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans nicht als terroristische Organisation eingestuft werden könne. Die Verteidigerinnen von Karayilan und Kalkan werden die Entscheidung des belgischen Gerichts während der Verhandlung am Montag in Luxemburg vortragen.
„Zum ersten Mal in der Geschichte hatte ein europäischer Gerichtshof entschieden, dass die PKK keine terroristische Organisation ist. Begründet wurde das Urteil damit, dass in dem Land Krieg herrsche und die PKK eine der Kriegsparteien sei“, sagt Şakar und fügt hinzu: „Das luxemburgische Gericht sollte sich diesem Urteil anschließen“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Er gewährleistet, dass EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern auf gleiche Weise angewendet wird.
Sowohl Jurist*innen als auch Mitglieder nichtstaatliche Organisationen wurden eingeladen, der Anhörung am kommenden Montag beizuwohnen. Da es sich um eine Verhandlung handelt, die öffentlich zugänglich ist, bedarf es keiner vorherigen Anmeldung. Besucher*innen können um 9.30 Uhr im Gerichtssaal Platz nehmen. Die Anschrift lautet: General Court Rue du fort Niedergrünewald, Kirchberg, L-2925 / Luxemburg.
Im Anschluss an die Anhörung wird eine Pressekonferenz der Klägerinnenseite stattfinden.