Am 15. März wurde der kurdische Aktivist Kenan Ayaz auf Zypern auf Wunsch Deutschlands beim Versuch, zu seiner Familie in Schweden zu reisen, am Flughafen Larnaka festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Im Falle einer Auslieferung nach Deutschland drohen dem Kurden Haft und die Überstellung an die Türkei. Deutschland verlangt seine Auslieferung unter dem Vorwurf der angeblichen Mitgliedschaft in der PKK nach dem Gesinnungsparagraphen 129b – Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Obwohl Ayaz genau aus diesem Grund, wegen des KCK-Verfahrens in der Türkei, Asyl auf Zypern erhalten hat, hat ein lokales Gericht im Süden der Insel den deutschen Auslieferungsantrag für den 49-Jährigen genehmigt. Er werde der deutschen Justiz überstellt, urteilte Michalis Papathanasiou, Richter am Bezirksgericht von Larnaka. Ein Widerspruchsverfahren gegen die Auslieferung soll am 16. Mai entschieden werden.
Kenan Ayaz ist langjähriger Aktivist der kurdischen Freiheitsbewegung und war in der Türkei aufgrund seiner politischen Identität bereits zwölf Jahre im Gefängnis. Seit 2013 lebt er im griechischen Teil von Zypern und ist anerkannter Flüchtling.
Ayaz: „Deutschland wird mich an die Türkei ausliefern“
Gegenüber Journalist:innen erklärte Ayaz aus der Abschiebehaft, der aus Deutschland ergangene Haftbefehl stehe eindeutig im Zusammenhang mit der Türkei: „Ich kämpfe für die Freiheit des kurdischen Volkes und der Völker auf Zypern und im Nahen Osten. Alle meine Tätigkeiten sind legal und finden öffentlich statt. Ich nehme an Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen und TV-Programmen teil und betätige mich nicht konspirativ. Es gibt keine Gewalttat, die als terroristische Aktion ausgelegt werden könnte. Meine gesamte Arbeit erfolgt im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.“
Deutschland agiert als verlängerter Arm des türkischen Faschismus
Zu den Vorwürfen Deutschlands erklärt Ayaz: „Auch die in Deutschland gegen mich erhobenen Anschuldigungen enthalten keine Gewaltvorwürfe. Es gibt lediglich Behauptungen über Versammlungen, Propaganda und ähnliches. Nichts davon kann als terroristisch eingestuft werden. In der Türkei war ich im KCK-Verfahren angeklagt und denselben Beschuldigungen ausgesetzt. Meine Teilnahme an Versammlungen und Konferenzen wird als Straftat ausgelegt, und der Preis dafür sind jahrelange Haftstrafen.“
Das rechtswidrige KCK-Verfahren in der Türkei betrifft tausende Menschen, unter ihnen Bürgermeister:innen, Journalist:innen, Aktivist:innen, Politiker:innen und viele andere Personen, die vom AKP/MHP-Regime ab 2007 kriminalisiert wurden. Im Ergebnis wurden rund 10.000 kurdische Aktivist:innen verhaftet. Viele der Verfahren laufen heute noch. Deutschland macht sich damit mit seinem Auslieferungsantrag zum Erfüllungsgehilfen des AKP/MHP-Regimes.
Unterschriftenkampagne der YJK-S und des CDK-S
Der kurdische Frauenverband YJK-S und der Dachverband CDK-S in der Schweiz haben eine Online-Petition für die Freiheit von Kenan Ayaz gestartet. Die Petition kann unter folgendem Link – Petition · Free Kenan Ayaz - Auslieferung Stoppen · Change.org – unterzeichnet werden.