Kenan Ayaz: Gericht in Zypern gibt deutschem Auslieferungsantrag statt

Ein zypriotisches Gericht hat den deutschen Auslieferungsantrag im Fall des kurdischen Politikers Kenan Ayaz genehmigt. Seine Verteidigung will Beschwerde einlegen.

Der kurdische Politiker Kenan Ayaz soll aus Zypern nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein lokales Gericht im Süden der Insel hat am Mittwoch den deutschen Auslieferungsantrag für den 49-Jährigen genehmigt. Er werde der deutschen Justiz überstellt, urteilte Michalis Papathanasiou, Richter am Bezirksgericht von Larnaka. Entgegen der Annahme der Verteidigung von Ayaz gehe das Gericht nicht davon aus, dass der Kurde von Deutschland aus in die Türkei abgeschoben werden könnte.

Kenan Ayaz ist langjähriger Aktivist der kurdischen Bewegung und war in der Türkei aufgrund seiner politischen Identität für zwölf Jahre im Gefängnis. Seit 2013 lebt er im griechischen Teil von Zypern und ist anerkannter Flüchtling. Am 15. März wurde er am Flughafen von Larnaka festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte.

Die Festnahme von Ayaz erfolgte aufgrund eines deutschen Haftbefehls, der mit einer Anklage wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – begründet wurde. Sein Verteidiger monierte bei der heutigen Verhandlung, dass es sich dabei um Engagement für die Rechte des unterdrückten kurdischen Volkes gehandelt haben dürfte, und nannte mehrere Gründe, deretwegen eine Auslieferung nach zypriotischem Recht unzulässig und damit rechtswidrig sei. Absurd sei zudem, dass Ayaz für etwas in Auslieferungshaft komme, wofür er in Zypern politisches Asyl erhalten hat.

Ayaz selbst sprach von „unverwüstlichen Beziehungen“ zwischen Deutschland und dem faschistischen türkischen Staat und wies den Terrorismusvorwurf der deutschen Justiz zurück. „Das Ausspielen der Terror-Karte gehört zur Strategie, den Widerstand gegen die Unterdrückung und Diskriminierung von Kurdinnen und Kurden zu diskreditieren“, sagte Ayaz. Sein Verteidiger hat angekündigt, gegen die Auslieferungsgenehmigung Beschwerde bei einer höheren Instanz einzulegen. Das zypriotische Strafgericht muss dann binnen zehn Tagen über den Sachverhalt entscheiden.

Foto: CyprusMail | Christos Theodorides