Nuri Akman: Geschlagen, getreten, über den Boden geschleift

Der kurdische Journalist Nuri Akman erhebt schwere Vorwürfe gegen die rumänischen Behörden. Nachdem er sich in Bukarest erfolgreich gegen seine Auslieferung an die Türkei gewehrt hat, ist er wieder freigelassen worden.

Der kurdische Journalist Nuri Akman, der sich am Mittwoch zusammen mit drei politischen Aktivisten im Flughafen von Bukarest erfolgreich gegen eine Abschiebung in die Türkei zur Wehr setzte, erhebt schwere Vorwürfe gegen die rumänischen Behörden. Gegenüber ANF äußerte der 25-Jährige, dass die versuchten Ausweisungen auf Forderung der türkischen Botschaft in Bukarest erfolgten. Akman sowie die kurdischen Aktivisten Lokman Coşkun, Serbest Derin und Emrullah Özel sind am Samstag freigelassen worden. Aktuell halten sie sich in einer privaten Wohnung in Rumänien auf.

Nuri Akman ist in der Türkei zu mehreren langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. In einem Verfahren wegen seiner Berichterstattung aus Kobanê ist er als vermeintliches Mitglied einer Terrororganisation zu über sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund seiner politischen Verfolgung musste der Korrespondent der von der türkischen Regierung per Notstandsdekret verbotenen kurdischen Nachrichtenagentur DIHA (Dicle Haber Ajansı) die Türkei im Januar 2019 verlassen und flüchtete nach Griechenland, wo er Asyl beantragte.

Da sein Asylverfahren in Griechenland nicht bearbeitet wurde, machte sich Akman mit einer Gruppe weiterer kurdischer Flüchtlinge aus der Türkei auf den Weg über Mazedonien und Serbien nach Rumänien. Am 13. November fanden auf Drängen des türkischen Botschafters polizeiliche Razzien in zwei Hotels in Temeswar (Timișoara) statt, in denen sich die Gruppe von Akman sowie weitere türkische Staatsangehörige aufhielten. In einem der Hotels wurden etwa fünfzig Personen festgenommen, in dem anderen weit mehr als sechzig. Bis auf die Gruppe des Journalisten und etwa zwanzig Personen, die keine Identitätsnachweise vorlegen konnten und in Arad in einem Sammellager für Flüchtlinge festgehalten werden, wurden alle anderen von Bukarest aus in die Türkei abgeschoben – trotz Asylgesuchen. Bei dem Camp in Arad handelt es sich um ein Internierungslager für „Ausländer“. Dort werden Menschen untergebracht, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die ausreisepflichtig sind oder gegen Auflagen der Dublin-Regelung verstoßen haben. Verlassen werden darf das Lager nicht.

„Die gesamte Prozedur war überschattet von Gewalt“, schildert Akman. Nach den Hotel-Razzien wurden die Betroffenen auf dem Rücken in Handschellen gelegt und mussten mehrere Stunden vor dem Gebäude ausharren, bevor sie in eine Gefangenensammelstelle gebracht wurden. Erst etwa 24 Stunden später wurden sie zur Befragung abgeholt. „Im Präsidium erklärte uns ein Übersetzer, dass unsere Flugtickets bereit seien und wir in die Türkei abgeschoben werden. Die Beamten drängten uns, Formulare zu unterschreiben. Vermutlich waren es Einwilligungserklärungen, wir wissen es aber nicht zu hundert Prozent, da es rumänische Dokumente waren. Wir weigerten uns, zu unterzeichnen, und verlangten englische Papiere. Daraufhin wurden wir wieder nach draußen gebracht, wo wir erneut über einen längeren Zeitraum in der Kälte ausharren mussten.“ Forderungen nach anwaltlicher Vertretung oder die Asylgesuche der Betroffenen seien gar nicht erst zur Kenntnis genommen worden.

Gefragt nach der Anzahl gibt Nuri Akman an, dass zwischen dem 13. und 18. November mindestens 84 Personen gruppenweise in einen Flieger in die Türkei gesetzt wurden. „Vermutlich wäre es Lokman, Emrullah, Serbest und mir gleichermaßen ergangen, hätte es in den sozialen Medien nicht so einen großen Aufschrei gegeben.“ Am Mittwoch wurden insgesamt 38 Personen zum Flughafen transferiert. „Weil wir vier uns auf Biegen und Brechen weigerten, uns abschieben zu lassen, und auf die Asylgesuche bestanden, wurden wir geschlagen, getreten und über den Boden geschleift. Das war Folter. Erst zwei Tage später, am Freitag, gewährten uns die rumänischen Behörden, ein Asylgesuch zu stellen“, fügt Akman hinzu.