Neue Anklageschrift für HDP-Verbot

Der Generalstaatsanwalt am türkischen Kassationshof hat beim Verfassungsgericht einen neuen Verbotsantrag gegen die HDP eingereicht. Ende März war eine erste Version der Anklageschrift bemängelt und zurückgegeben worden.

Der Generalstaatsanwalt am türkischen Kassationshof hat beim Verfassungsgericht in Ankara einen neuen Verbotsantrag gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) eingereicht. Die Anklage setzt die HDP mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gleich und wirft ihr vor, die „unteilbare Integrität des türkischen Staates“ zu untergraben.

Ende März war eine erste Version des Antrags bemängelt und zurückgegeben worden. Die Verfassungsrichter wiesen die Generalstaatsanwaltschaft an, die Anklageschrift zu überarbeiten und erneut einzureichen. Damit folgten sie der Empfehlung eines Berichterstatters, der die Anklage zuvor begutachtet und Formfehler festgestellt hatte. Bemängelt worden war unter anderem, dass personenbezogene Daten und Berufsbezeichnungen in der Anklage fehlerhaft angegeben wurden und einige der HDP-Politiker:innen, für die ein Politikverbot gefordert wird, bereits gestorben sind. Zudem sei kein ausreichender Zusammenhang zwischen den tatsächlichen Aktivitäten der Parteiorgane und den Anschuldigungen hergestellt worden.

Im neuen Verbotsantrag fordert Generalstaatsanwalt Bekir Şahin das Politikverbot jetzt nicht mehr für etwa 680 Mitglieder der HDP, sondern für knapp 500. Außerdem sollen alle Konten der Partei eingefroren werden. Der Verfassungsgerichtshof muss innerhalb von 15 Tagen über die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die HDP entscheiden.