NAV-DEM klagt gegen Innenministerium

Der kurdische Dachverband NAV-DEM wehrt sich vor Gericht gegen Unterstellungen der Sicherheitsbehörden.

Das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurd*innen in Deutschland e.V. (NAV-DEM) geht mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Köln gegen die Vorwürfe des Innenministeriums vor, NAV-DEM sei „Teil der PKK“ bzw. „vollständig von der PKK gesteuert“.

Die Versammlungsbehörden Köln und Düsseldorf hatten im Februar 2018 zwei von NAV-DEM angemeldete Demonstrationen verboten. Begründet wurden diese Verbote mit der Behauptung, NAV-DEM sei „Teil der PKK“ bzw. deren Nachfolgeorganisation und habe daher als verbotene Vereinigung das Recht auf Versammlungsfreiheit verwirkt.

„Diese Vorwürfe treffen nicht zu und sind nicht hinnehmbar“, sagt Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von NAV-DEM e.V. „Wir sind ein Dachverband, in dem viele kurdische lokale Vereine organisiert sind und wir kümmern uns hier um die Belange der kurdischen Minderheit in Deutschland.“

Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, der NAV-DEM vor dem Verwaltungsgericht Köln vertritt, erklärt: „Die Unterstellung, jemand sei Teil einer verbotenen Vereinigung, ist existenzbedrohend. Mit der durch nichts belegten Behauptung soll unsere Mandantschaft mundtot gemacht werden. Die Aberkennung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist erst der erste Schritt.“

Rechtsanwalt Lukas Theune, der das demokratische Gesellschaftszentrum Düsseldorf dort vor dem Verwaltungsgericht vertritt, fragt sich, ob diese neue Praxis der Demonstrationsverbote nur zufällig zeitlich mit der Entlassung Deniz Yücels aus dem türkischen Gefängnis zusammenhängt. „Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland ein hohes Gut. Das mag von der türkischen Regierung anders gesehen werden. Deutschland darf aber derartige Deals nicht eingehen; unsere Verfassung ist nicht verhandelbar.“