Eine 33-jährige Anhängerin der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) muss sich von diesem Mittwoch an vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Der aus Offenbach stammenden Zuhal A. wird laut einer Mitteilung des Gerichts neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. Sie soll der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zufolge im Jahr 2014 mit ihrer 2009 geborenen Tochter und ihrem 2011 geborenen Sohn nach Syrien gereist sein, um im IS-Pseudostaat zu leben.
Bereits 2011 sei die Deutsch-Afghanin Zuhal A. mit ihrem damaligen Ehemann Patrick N. und den Kindern nach Pakistan ausgereist, wo sich der deutsche Dschihadist der „Islamischen Bewegung Usbekistans“ (IBU) als sogenannter Kämpfer anschloss. Nach seinem Tod bei einem US-Drohnenangriff 2012 habe Zuhal A. erneut geheiratet und sei mit ihrem neuen Ehemann und den Kindern über Afghanistan, Iran und die Türkei nach Syrien gelangt. Bei der Weiterreise nach Syrien soll sie billigend in Kauf genommen haben, dass sie ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet ganz erheblichen Gefahren aussetzen würde.
Während ihres Aufenthalts in Syrien soll A. ihren für den IS kämpfenden Ehemann durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der gemeinsamen, in den Jahren 2015 und 2017 geborenen, Kinder unterstützt haben. Außerdem habe sie sich in der IS-Verwaltung betätigt und in einem sogenannten „Witwenbüro“ Dolmetscherleistungen erbracht, um bei der Versorgung von Witwen getöteter IS-Söldner zu helfen. Der Leiter des Büros soll ihr Ehemann gewesen sein.
Von YPG in Ostsyrien festgenommen
Nach ihrer Gefangennahme im März 2019 durch die Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG) im Zuge der finalen Anti-IS-Offensive „Gewittersturm Cizîrê“ in Baghuz befand sich Zuhal A. bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland im November 2022 gemeinsam mit ihren vier Kindern in einem von der Demokratischen Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) betriebenen Lager für IS-Angehörige. Unmittelbar nach ihrer Ankunft in der US-Airforce-Basis Ramstein am 1. November 2022 wurde sie festgenommen und saß aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des OLG Frankfurt in Untersuchungshaft. Ende Januar 2023 wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und A. aus der U-Haft entlassen. Die Hauptverhandlung gegen sie wird am 12. Juni beginnen und an mehreren Terminen bis zum 16. September fortgesetzt.
Foto: YPJ-Kämpferinnen bewachen Dschihadisten, die sich im Februar 2019 in der Nähe von Deir ez-Zor während dem finalen Sturm der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) auf die Terrormiliz ergeben haben (c) YPG Press