Haft im Irak quasi „abgesessen“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die 36-jährige aus Detmold wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, wie das Gericht gestern mitteilte. Ins Gefängnis muss die Frau aber nicht: Wegen einer bereits im Irak verbüßten Untersuchungshaft gilt die Strafe als „vollständig erledigt“.
Fatima M. ist gebürtige Tschetschenin und wurde in Russland geboren. Sie besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt mittlerweile in Österreich. Laut den Feststellungen des Gerichts folgte sie im Sommer 2015 mit ihren damals vier und acht Jahre alten Söhnen ihrem Ehemann Magomed A. nach Syrien. Dort habe die Familie ein vom IS bereitgestelltes Haus bezogen und sich in die Strukturen der Dschihadistenmiliz eingegliedert. Auch hätte das Paar monatlich Geldzahlungen der Miliz erhalten.
M. habe sich entsprechend der IS-Ideologie um den Haushalt und die Kindererziehung gekümmert. Ihr Ehemann absolvierte währenddessen eine militärische und religiöse Ausbildung. Offenbar wurde er bereits kurz nach der Übersiedlung der Familie in den IS-Pseudostaat, mutmaßlich im Oktober 2015, bei einem „Kampfeinsatz“ getötet. Danach heiratete M. erneut und lebte fortan in einem Haus in der kurdischen Stadt Mûsil (Mosul) im Norden des Irak. Dort wurde sie im Frühsommer 2017, kurz vor dem Ende der „Schlacht von Mosul“, in einem Kellergewölbe entdeckt und festgenommen. Ein Gericht in Bagdad verurteilte sie später zu einem Jahr Haft wegen illegaler Einreise in den Irak; ihre Auslieferung an die deutschen Behörden erfolgte im Februar 2019.
Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts gegen M. erging auch wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflichten, weil sie ihre beiden kleinen Kinder aus Detmold in ein Kriegsgebiet mitgenommen hatte. Die Söhne wurden bei einem Luftangriff verschüttet, gelten als verschollen und sind vermutlich tot. Das Gericht wertete den Verlust ihrer Söhne als erheblich strafmildernd und blieb mit seinem Urteil unter den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über eine Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Foto: IS-Frauen in Camp Hol, Nordostsyrien, Februar 2024 (c) ANHA