Nach PKK-Selbstauflösung: Anwalt fordert Aufhebung des Verbots in Deutschland

Nach der Auflösung der PKK fordert der Berliner Anwalt Lukas Theune die Bundesregierung auf, das seit 1993 geltende PKK-Verbot aufzuheben. Das Innenministerium lehnt bisher eine Neubewertung ab. Eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht läuft.

LUKAS THEUNE

Vor rund einem Monat hat die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ihren 12. Kongress abgehalten und im Anschluss verkündet, dass alle Aktivitäten im Namen der Organisation eingestellt werden. Die Entscheidung stieß sowohl im Inland als auch international auf positive Resonanz. Die Vereinten Nationen, das US-Außenministerium, das britische Foreign Office sowie das Auswärtige Amt in Berlin äußerten sich zustimmend zum angekündigten Schritt der Selbstauflösung.

In Deutschland jedoch bleibt das seit 1993 bestehende Betätigungsverbot der PKK weiterhin bestehen. Ein entsprechender Antrag auf Aufhebung des Verbots wurde vom Bundesinnenministerium abgelehnt. Die anwaltliche Vertretung der kurdischen Bewegung, darunter der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune, kündigte daraufhin rechtliche Schritte an und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.


Gegenüber ANF hat sich Theune zur Haltung der Bundesregierung im Umgang mit dem Verbot geäußert: „Die Bundesregierung hat auf die Klage geantwortet und gesagt, sie könnte noch nicht wissen, ob der Aufruf von Abdullah Öcalan – die PKK aufzulösen und die Waffen niederzulegen – von der PKK auch angenommen wird.“ Diese Frage sei nun geklärt, da die PKK beim Kongress beschlossen hat, sich aufzulösen und die Waffen niederzulegen.

Angesichts dieses klaren Signals erwartet Theune, dass die Bundesregierung nun auch entsprechend handelt. „Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden, damit sich die kurdische Bewegung auch in Deutschland zu dem Friedensprozess positionieren kann.“ Er kritisiert, dass bisher nur das Auswärtige Amt unter der früheren Leitung von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) eine positive Stellungnahme abgegeben habe. Der neue Außenminister Johann Wadephul (CDU) habe sich bislang nicht zum Friedensprozess geäußert.

„Bloß Worte genügen nicht“, betont Theune. „Natürlich muss die Regierung auch in Deutschland Taten folgen lassen, muss das Verbot aufheben und muss vor allen Dingen aufhören, Menschen kurdischer Herkunft zu kriminalisieren und einzusperren“, fordert der Jurist – gerade im Hinblick auf die Festnahme und anschließende Verhaftung des kurdischen Aktivisten Yüksel Koç vor rund zwei Wochen in Bremen.

Zugleich zeigt sich der Berliner Jurist verhalten optimistisch: „Die Bundesregierung ist noch neu im Amt. Wir gehen davon aus, dass sich noch eine gemeinsame Linie durchsetzen muss. Aber natürlich ist das, was das Außenministerium sagt, richtig: Dieser Friedensprozess muss unterstützt werden und dazu gehört eben auch, die kurdische Minderheit in Deutschland zu akzeptieren und nicht zu kriminalisieren und zu bestrafen.“