Murat Akgül aus Untersuchungshaft entlassen

Der Nürnberger Kurde Murat Akgül ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Bündnis für Frieden in Kurdistan appelliert an die Behörden, die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung generell zu beenden.

Wie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mitteilt, wurde der am 28. Oktober 2019 im Ankerzentrum Augsburg festgenommene Kurde Murat Akgül heute Morgen aus der Untersuchungshaft entlassen. Am Tag seiner Festnahme begann Murat aus Protest gegen die Haft einen Hungerstreik, den er nun nach 18 Tagen beendete. Er lässt ausrichten, es gehe ihm soweit gut und er ist froh, jetzt wieder in Freiheit zu sein. Er bedankt sich für die breite Solidarität und Unterstützung.

Der Anwalt Yunus Ziyal freut sich mit Murat und seinen Freund*innen über diese Entscheidung des Landgerichts über die Haftbeschwerde und erklärt: „Das Landgericht hat der Haftbeschwerde stattgegeben. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, da der Haftgrund Fluchtgefahr nicht gegeben ist. Meinem Mandanten wurde fast drei Wochen lang die Freiheit entzogen, wobei wir schon bei der ersten Anhörung auf die Absurdität der Annahme von Fluchtgefahr hingewiesen haben. Ich bin froh, dass wir uns nach diesem sinnlosen Intermezzo nun wieder auf das Asylverfahren konzentrieren können. Erfreulicherweise konnte in der Zwischenzeit auch geklärt werden, dass dieses in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen ist.“

Ein Sprecher vom Bündnis für Frieden in Kurdistan fügt hinzu: „Dass Murat frei gelassen wurde, ist eine gute Nachricht. Wir sind erleichtert über diese Entscheidung und hoffen, dass damit die unsägliche Repression gegen unseren Freund und seine Familie ein Ende findet. Jetzt müssen noch der Ausweisungsbescheid bzw. das Ermittlungsverfahren gegen die Wiedereinreise zurückgenommen und seine Niederlassungserlaubnis re-aktiviert werden. Murat gehört zu uns und er muss in Deutschland, wo er seit 30 Jahren lebt, einen sicheren Aufenthalt bekommen.

Gleichzeitig appellieren wir an die Justiz- und Ausländerbehörden, den Versuch einer Kriminalisierung von Kurd*innen und deren solidarische Unterstützer*innen generell zu beenden. Die Teilnahme an Demonstrationen, das Zeigen von Symbolen der Freiheitsbewegung, die Forderung nach Demokratie und Gleichberechtigung in Rojava und anderswo zählen zu den Grundrechten der freien Meinungsäußerung. Sie dürfen nicht eingeschränkt werden, auch wenn die Bundesregierung außenpolitisch an einer Kooperation mit dem türkischen Regime festhält. Wohin diese Appeasement-Politik führt, zeigt nicht nur die permanente Erpressung von Recep Tayyip Erdoğan mit den Geflüchteten, sondern auch aktuell das Entsenden von IS-Terroristen nach Deutschland. Dies stellt eine reale Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik dar – nicht die Forderung der Freiheitsbewegung nach Verhandlungen und einer demokratische Lösung.“