Am 16. Mai 2020 erschütterte ein furchtbares Verbrechen in Dortmund die Öffentlichkeit. Der Anhänger der faschistischen „Grauen Wölfe“, Aşır Atalay, prügelte den kleinwüchsigen Kurden Ibrahim Demir zu Tode. Atalay trat noch auf den am Boden liegenden 1,42 Meter großen Demir aus Midyad in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (türk. Mardin) ein. Auch ein von einem Zeugen herbeigerufener Notarzt konnte den Schwerverletzten nicht mehr retten, Demir starb noch am Tatort. Nun wurde das Urteil gegen den Täter gesprochen.
Mord durch Faschisten: „Körperverletzung“
Statt des Mordes wurde er vor dem OLG Dortmund am 7. Dezember der „Körperverletzung“ schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt der Nebenklage, Barış Yeşil, kritisiert das Urteil scharf und fordert eine Verurteilung wegen „vorsätzlichen Mordes“.
Verdacht eines zweiten Täters
Yeşil erklärte gegenüber Yeni Özgür Politika, es bestehe aufgrund von Zeugenaussagen der Verdacht eines weiteren Täters. Daher sei Atalay aus „Mangel an Beweisen“ nur wegen „Körperverletzung“ verurteilt worden. Atalay hatte in der Vernehmung eingeräumt, Demir geschlagen zu haben, verweigerte aber während der Verhandlung die Aussage. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb Demir an inneren Blutungen, die durch sechs Tritte gegen den Kopf und einen gegen den Körper ausgelöst wurden. Atalay ist bereits wegen schwerer Körperverletzung und Raub vorbestraft und war bereits deswegen ein Jahr in Haft. In seinem Umfeld ist er als aggressiv bekannt. Ibrahim Demirs Mutter berichtet, dass ihr Sohn bereits zuvor schon von ihm bedroht und ausgeraubt worden sei.