Lüneburg: Neuer Prozess gegen Kurden
In Lüneburg steht kommende Woche wieder ein Kurde vor Gericht, dem im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot für die PKK ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen wird. Angeklagt ist ein 59-Jähriger.
In Lüneburg steht kommende Woche wieder ein Kurde vor Gericht, dem im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot für die PKK ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen wird. Angeklagt ist ein 59-Jähriger.
In Lüneburg steht demnächst wieder ein Kurde vor Gericht, dem im Zusammenhang mit dem Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen wird. Angeklagt ist ein 59-Jähriger, der beschuldigt wird, in den Jahren 2018 und 2019 als „Mitverantwortlicher für den zum Parteigebiet Hannover gehörenden PKK-Raum“ Beiträge für die PKK „beigetrieben“ zu haben. Zudem wird dem Mann zur Last gelegt, durch den Verkauf einer „PKK-Monatszeitschrift“ Geld eingenommen und diesen Erlös der PKK zur Verfügung gestellt zu haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei es dem Angeklagten dabei darum gegangen, „den Zusammenhalt innerhalb der PKK finanziell zu fördern“, obwohl er Kenntnis über das vereinsrechtliche Betätigungsverbot in Deutschland hatte. Insgesamt soll es um einen Betrag in Höhe von 3.585 Euro gehen. Auslöser für das Ermittlungsverfahren gegen den Aktivisten war die teils martialische Razzia im Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Hannover (NAV-DEM e.V.) im April 2018, in deren Rahmen Polizei und Staatsschutz Fahnen, Flyer, Plakate sowie Infomaterialien und Computer beschlagnahmt hatten.
Auf Grundlage der Durchsuchung des Vereins sind bereits diverse Prozesse gegen kurdische Aktive geführt worden. Erst Anfang letzter Woche endete in Lüneburg ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte mit einer Einstellung der Sache. Bei den Betroffenen handelte es sich um Mitglieder des Vorstands von NAV-DEM. Der neu beginnende Prozess gegen den 59-Jährigen ist für kommenden Dienstag (22. März) terminiert und beginnt um 9.30 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg. Die Hauptverhandlung ist öffentlich.