Linker Politiker wegen Verwendung von KCK-Symbol verurteilt

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Michel Brandt (Die Linke) ist vom Landgericht Karlsruhe wegen des Verwendens „illegaler Symbolik“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll 900 Euro zahlen, weil er im Netz Fotos mit der KCK-Fahne zeigte.

Michel Brandt

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Michel Brandt (Die Linke) ist vom Landgericht Karlsruhe wegen kurdischer Symbole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll 900 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil in dem am Donnerstag zu Ende gegangenen Berufungsprozess steht im Zusammenhang mit dem Zeichen der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK). Dieses sei mit der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gleichzusetzen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte Brandt vorgeworfen, dass er in sozialen Netzwerken Symbole des Dachverbands der kurdischen Befreiungsbewegung verwendet hatte. Dabei ging es um Fotos, die 2019 auf Kundgebungen entstanden waren. Brandt war als Redner aufgetreten und hatte die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei gegen Rojava und deutsche Waffenlieferungen an Ankara verurteilt. Die Fahnen von KCK und PKK waren im Hintergrund zu sehen.

Die Linke Baden-Württemberg, deren stellvertretender Landessprecher Brandt ist, hatte das Verfahren im Vorfeld als „offensichtlich rein politisch motiviert“ bezeichnet. „Kurdistan-Solidarität ist kein Verbrechen, Rojava verteidigen und Kurdistan-Solidarität ist nötig“, erklärte der Landesverband.

Unbedingter Verfolgungswillen

Das Verfahren gegen Brandt zieht sich bereits seit Jahren hin. Einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 14.000 Euro, der 2021 wegen der Verwendung kurdischer Symbolik im Netz ergangen war, hatte der Politiker nicht akzeptiert, und war vor das Amtsgericht gezogen. Dort gab es einen Teilfreispruch – die Geldstrafe gegen Brandt wurde 2022 auf 4.700 Euro reduziert. Dagegen waren sowohl der Brandt als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Bei einem ersten Termin vor dem Landgericht im Januar 2023 hatte der Richter noch eine Einstellung des Verfahrens angeregt, was die Staatsanwaltschaft aber ablehnte.

Verfolgung der Kurdistan-Solidarität

Dass die Staatsanwaltschaft genau zwei Jahre später und zu einer Zeit auf die Weiterführung des Verfahrens bestanden hat, in der die Türkei mit andauernden Bombardements Rojava angreift und mit einem erneuten Einmarsch droht, bezeichnete die baden-württembergische Linke als „interessant“. Eine Aktivistin, die den Prozess beobachtete, kritisierte das Verfahren als „Ausdruck des unbedingten Verfolgungswillens“ der deutschen Justiz hinsichtlich der kurdischen Bewegung.