Der Kurde Orhan Ergin ist am 8. Dezember in Prag verhaftet worden. Ergin hat 2011 zusammen mit seinen Kindern politisches Asyl in der Tschechischen Republik beantragt und betreibt dort ein Restaurant. Weil er sich nicht an die Ausweisungsverfügung eines lokalen Gerichts gehalten hat, befand sich Ergin seit einer Weile in Gewahrsam. Nachdem das Urteil zur Ausweisung vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde, wurde er am 8. Dezember freigelassen, jedoch beim Verlassen des Gerichts erneut festgenommen. Zur Begründung wurde eine seit 2014 laufende geheime Ermittlung herangezogen.
Wie das Büro von Orhan Ergins Verteidiger, dem ehemaligen Innenminister Tomáš Sokol, mitteilt, liegt gegen seinen Mandanten in der Türkei wegen früheren Beiträgen in digitalen Netzwerken ein Haftbefehl vor. Daraufhin sei die Ausweisungsverfügung gerichtlich aufgehoben worden. Jetzt werde Ergin der Mitgliedschaft in der PKK und den YPG beschuldigt, weil er seit 2014 mit seinen Kindern an von tschechischen Gruppen organisierten Protesten gegen die Angriffe der Türkei auf Nord- und Ostsyrien teilgenommen und mit Führungspersonen aus Rojava, die sich auf offizielle Einladung in Tschechien befanden, Kontakt gehabt haben soll.
Die Anwaltskanzlei hat Widerspruch gegen die Verhaftung von Orhan Ergin eingelegt und erklärt, dass die Anschuldigungen gegen ihren Mandanten keine juristische Grundlage haben. Die polizeilichen Vorwürfe beruhten auf verdeckten Zeugenaussagen und seien spekulativ, die Kanzlei gehe davon aus, dass sie gerichtlich nicht haltbar sind.