Klage der PKK gegen „Terrorliste“ abgewiesen

Der EuGH hat die Klage der PKK gegen die Einstufung als terroristische Vereinigung nach 2020 abgewiesen. Die Einwände der Kläger seien teilweise berechtigt, reichten jedoch für eine Annullierung der „Terrorlisten“ nicht aus, so die Urteilsbegründung.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat das Urteil im Verfahren gegen die Einstufung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als terroristische Vereinigung nach 2020 gesprochen. Eine Anhörung in dem Verfahren hatte am 22. Juni 2022 stattgefunden. Das Gericht hat die Klage der PKK abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Einwände der Kläger zwar teilweise berechtigt seien, für eine Annullierung der Listen von 2021 und 2022 jedoch nicht ausreichten. Die Prozessbeteiligten haben die Gerichtskosten zu tragen.

Der EU-Gerichtshof hatte bereits 2018 entschieden, dass die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der „Terrorliste“ stand. Der Europäische Rat ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die PKK hat auch gegen die Listen von 2018 bis 2020 geklagt. Beide Verfahren sind vom Gericht zusammengeführt worden. In einem Urteil vom 30. November 2022 bestätigte der EuGH, dass die Liste von 2014 hinsichtlich der PKK annulliert werden muss. In Bezug auf die folgenden Listen bis 2020 wurde die Klage der PKK abgewiesen.

Die „Terrorliste“ wird formal alle sechs Monate aktualisiert, die PKK wurde jedoch mit immer gleichen Begründungen erneut auf die Liste gesetzt. Dagegen hatten Murat Karayılan und Duran Kalkan als führende Mitglieder der PKK geklagt. Die PKK wird von der EU seit 2002, von England seit 2000 und von den USA seit 1997 als terroristische Organisation eingestuft.

PKK-Verbot in Deutschland

In Deutschland besteht seit dem 26. November 1993 ein Betätigungsverbot für die PKK. Im vergangenen Mai beantragte die PKK die Aufhebung dieses Betätigungsverbots beim Bundesinnenministerium und argumentierte, seit 1993 hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse derart geändert, dass die Aufrechterhaltung des Verbots nicht mehr zu rechtfertigen ist. Die PKK begehe keine Straftaten in Deutschland und stelle damit keine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Auch die Ideen und Ziele der Organisation hätten sich seitdem geändert. Die Türkei hingegen habe sich zu einem Regime entwickelt, das demokratische Grundsätze mit Füßen tritt. Der Antrag ist weiter anhängig.

Belgien: Die PKK ist eine Partei in einem bewaffneten Konflikt

In Belgien ist hingegen höchstinstanzlich entschieden worden, dass die PKK keine „terroristische Organisation”, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Der Kassationshof in Brüssel hatte am 28. Januar 2020 endgültig die Entscheidung des belgischen Revisionsgerichts vom März 2019 bestätigt.

Kampagne für die Entkriminalisierung der PKK

Die Initiative Justice for Kurds fordert den Rat der Europäischen Union „im Interesse des Friedens, der Demokratie und der Menschenrechte” auf, die kurdische Arbeiterpartei PKK von der EU-Terrorliste zu streichen. In einer vor über einem Jahr gestarteten Kampagne hebt die Initiative hervor, dass die Einstufung der PKK als terroristische Organisation als Rechtfertigung für Angriffe auf Kurdinnen und Kurden und als Kriegsgrund dient und dazu führt, dass „endemische Ungleichheiten übersehen und soziale Probleme nicht angegangen” werden. Unterstützung erfährt die Friedensinitiative von international bekannten Persönlichkeiten aus Politik, Zivilrecht, Kunst und Kultur, darunter die österreichische Schriftstellerin Elfriede Jelinek, die afghanische Frauenrechtsaktivistin Selay Ghaffar, der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech und der slowenische Philosoph Slavoj Zizek. Die Kampagne wird weltweit geführt.