IS-Rückkehrerin Kristin L. in Jena angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Kristin L. erhoben. Neben der IS-Mitgliedschaft wirft die BAW ihr Waffenrechtsverstöße sowie Beihilfe zur Körperverletzung vor.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Kristin L. erhoben. Die deutsche Staatsangehörige ist im vergangenen Oktober zusammen mit sieben Kindern, drei weiteren Frauen und einem Heranwachsenden aus Nordostsyrien nach Deutschland zurückgeholt worden. Bei der Ankunft in der Bundesrepublik wurden drei Personen verhaftet, darunter auch Kristin L. Neben der Mitgliedschaft im sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Bundesanwaltschaft ihr Verstöße gegen das Waffenrecht sowie Beihilfe zur Körperverletzung vor.

Nach Angaben der Bundesanwalt wird in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: „Kristin L. reiste im März 2015 über die Türkei nach Syrien. Dort schloss sie sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)' an und heiratete wenige Wochen später nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer. Damit dieser sich weiter für die Vereinigung betätigen konnte, kümmerte sich die Angeschuldigte um den Haushalt und erzog die gemeinsame Tochter im Sinne der IS-Ideologie. Zudem ließ sie sich in Glaubens- und Sprachkursen der Vereinigung fortbilden. Für ihre Dienste erhielt die Familie monatliche Zahlungen von der Organisation. Von Syrien aus bemühte sich Kristin L. darum, andere Frauen in Deutschland zu einer Ausreise zum IS zu bewegen. Sie besaß zeitweilig ein Schnellfeuergewehr und eine Schrotflinte. Geld, das sie von der Familie ihres Ehemannes erhalten hatte, leitete sie teilweise an den IS weiter. Nachdem die Angeschuldigte sich im März 2019 ergeben hatte und in einem kurdischen Lager in Syrien untergebracht worden war, feuerte sie dort eine andere Insassin an, als diese eine vermeintliche ,Abtrünnige' körperlich misshandelte.“

Bisher 108 IS-Frauen und Kinder nach Deutschland zurückgeführt

Die Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES) fordert seit der Zerschlagung der letzten IS-Enklave al-Baghouz im Frühjahr 2019 Unterstützung für den Umgang mit den internierten IS-Anhänger:innen und insbesondere die Rückführung ausländischer Dschihadistinnen und ihrer Kinder. Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind die Rückholaktionen nach Deutschland vorerst beendet. Zuletzt wurden im November eine Frau und vier Kinder von der AANES an eine deutsche Delegation übergeben. Damit sind in mittlerweile sieben Rückführungen insgesamt 27 Frauen, 80 Kinder und ein Heranwachsender aus der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien in die Bundesrepublik gebracht worden. Rückholungen von Kindern sind laut Auswärtigem Amt nur mit Zustimmung und gleichzeitiger Rückholung der Mütter möglich. In weiteren Fällen wünschten die Mütter derzeit keine Rückholung.

Gegen den Heranwachsenden Cebrail Ö., der zusammen mit Kristin L. im Oktober zurück nach Deutschland kam, wurde im Januar Anklage in Hamburg erhoben.

Foto: Symbolbild aus Camp Hol