Abdullah Öcalan und die anderen drei Gefangenen Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş auf der Gefängnisinsel Imrali befinden sich in absoluter Isolation. Seit 15 Monaten werden für jeweils drei Monate Disziplinarstrafen verhängt, mit denen der Kontakt zu Angehörigen unterbunden wird. Das Rechtsbüro Asrin hat dagegen Beschwerde beim türkischen Verfassungsgericht eingereicht.
In der Beschwerde der Istanbuler Anwaltskanzlei vom 17. Januar wird bemängelt, dass das Recht der vier Imrali-Gefangenen auf ein faires juristisches Verfahren verletzt wird. Die Verhängung der dreimonatigen Disziplinarstrafen erfolgt systematisch jeweils kurz vor Ablauf der letzten Sanktion. Dem Verteidigerteam wird die vollständige Akteneinsicht verwehrt.
In dem Antrag wird weiter ausgeführt, dass Abdullah Öcalan seit dem 7. August 2019 der Kontakt zu seinen Anwälten verweigert wird. Die anderen drei Antragsteller haben seit ihrer Überführung nach Imrali noch gar kein Anwaltsgespräch führen können. Ein Gerichtsbeschluss zum Kontaktverbot mit den Verteidigern liegt nicht vor, die Besuchsanträge werden nicht beantwortet. Das Verfassungsgericht soll jetzt feststellen, dass die Rechte der Gefangenen verletzt werden.